Das Oberlandesgericht (OLG) München hat drei Männer wegen Kriegsverbrechen in Syrien zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Nach 14 Monaten Verhandlung wurden sie zu Gefängnisstrafen von neun Jahren und zehn Monaten, sieben Jahren sowie viereinhalb Jahren verurteilt, wie das Gericht mitteilte.
Der zu der längsten Strafe Verurteilte hatte demnach eine bewaffnete Rebellengruppe gegründet, die später in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) aufging. Das OLG verhandelte gegen die drei an insgesamt 86 Verhandlungstagen wegen Mitgliedschaft oder Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie Kriegsverbrechen.
Das Gericht ließ sich den Angaben zufolge von zwei Sachverständigen in der Beweisaufnahme beraten, um die Taten in den Kontext des Aufstands gegen die syrische Staatsführung des inzwischen gestürzten Machthabers Baschar al-Assad einordnen zu können. Die zunächst säkulare Rebellengruppe habe demnach seit 2013 islamistische Züge angenommen, bevor sie im IS aufging. Ziel sei die Bekämpfung der regulären syrischen Armee gewesen.
“Wer hat denn in Syrien keine Menschenrechtsverbrechen begangen?”
Einer der Männer übernahm demnach in dieser Phase die Kontrolle über ein Ölfeld in der syrischen Provinz Deir Essor im Osten Syriens. Die Einkünfte habe er zum großen Teil für seine Vereinigung und seine Familie verwandt. Außerdem habe er einen Überfall auf Schiiten angeordnet, der von einem der Männer gefilmt worden sei. Dieser habe in einer polizeilichen Vernehmung den Kriminalbeamten zu den Taten in seinem Heimatland gesagt: “Wer hat denn in Syrien keine Menschenrechtsverbrechen begangen?”
Das Gericht teilte mit, dass es die Auffassung der Männer nicht teile, dass diese sich in einem berechtigten Freiheitskampf befunden hätten. Es gebe für nationale Befreiungsbewegungen kein Recht auf bewaffneten Widerstand gegen die regulären Truppen. Alle drei Angeklagten waren nach der militärischen Niederlage des IS nach Deutschland geflohen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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