Nachdem er einen Patienten fälschlicherweise für tot erklärt hatte, ist ein Notarzt vor dem Amtsgericht Bad Waldsee freigesprochen worden. Der Mediziner stand wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht.
Er war im Juli 2023 zu einem mutmaßlichen Suizid in einem Wohnhaus in Bad Waldsee gerufen worden. Ein 69-Jähriger hatte eine massive Kopfverletzung. Laut Notarzt waren keine Lebenszeichen mehr erkennbar – daraufhin stellte er den Tod des Mannes fest und füllte einen vorläufigen Totenschein aus. Kurz darauf bemerkten Polizisten allerdings Lebenszeichen. Der Mediziner hielt diese jedoch für postmortale Reaktionen. Der 69-Jährige starb erst wenige Stunden später im Krankenhaus.
Das Gericht sah keine Hinweise darauf, dass der 64 Jahre alte Angeklagte erkannt hatte, dass der Mann noch lebte. Der erfahrene Notarzt habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und Vitalwerte überprüft, so der Richter. Es habe sich um einen Diagnoseirrtum gehandelt, der nicht strafbar sei. Die Staatsanwaltschaft hatte 120 Tagessätze à 200 Euro gefordert, die Verteidigung plädierte für Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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