Nach der Verurteilung von Maja T. in Ungarn hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Verständnis für die Entscheidung des Gerichts geäußert. “Maja T. gehört einer linksextremistischen Gruppe an, die andere Personen mit Schlagstöcken, Gummihämmern und weiteren Waffen angegriffen hat”, sagte Dobrindt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Es habe schwerste Körperverletzungen gegeben, ein Betroffener habe einen Schädelbruch erlitten. “Das muss zu einer Verurteilung führen.”
Dobrindt fügte hinzu: “Und da diese Straftaten in Ungarn begangen worden sind, ist aus meiner Sicht gegen ein Verfahren und ein anschließendes Urteil in Ungarn nichts einzuwenden.”
Die 25-jährige non-binäre Person war diesen Mittwoch in Budapest wegen eines Angriffs auf Rechtsextremisten im Februar 2023 in Ungarn zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl T. als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung dagegen ein. Bis zum Ende des Verfahrens muss T. damit weiterhin in
einem ungarischen Gefängnis bleiben. Eine mögliche Haftstrafe kann sie in Deutschland absitzen.
Kritik an deutschen und ungarischen Behörden
Im Zusammenhang mit dem Fall T. gibt es sowohl an den deutschen als auch an den ungarischen Behörden Kritik. T. war 2024 an Ungarn ausgeliefert worden, noch bevor ein Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgeschlossen war. Als die Richter in Karlsruhe entschieden, die Auslieferung wegen rechtsstaatlicher Bedenken auszusetzen, konnte das dementsprechend nicht mehr umgesetzt werden. Neben dem Gericht wirft auch die EU-Kommission Ungarn seit Jahren “rechtsstaatliche Defizite” vor.
Außerdem gibt es Kritik an den Haftbedingungen, denen T. in Ungarn als nicht binäre Person ausgesetzt ist. T. war eineinhalb Jahre lang in Isolationshaft
SPD, Grüne und Linke im Bundestag forderten die Bundesregierung nach dem Urteil auf, sich dafür einzusetzen, T. nach Deutschland zu holen. Das Auswärtige Amt teilte mit, sich in Ungarn weiter “hochrangig” um den Fall zu kümmern.
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