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Bundeshaushalt: Wenn Klimaschutz zur Verfügungsmasse wird

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Ist der Bundeshaushalt verfassungswidrig? Zwei Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen bestätigen das. Warum die Partei damit nun kaum etwas anfangen kann.

Könnte die schwarz-rote Koalition von Friedrich Merz ein ähnliches Ende finden wie die Ampel-Regierung von Olaf Scholz? Wiederholt sich Geschichte etwa? Diese Fragen werfen zwei juristische Gutachten auf, die die Bundestagsfraktion der Grünen bei zwei Kanzleien in Auftrag gegeben hat. Sie prüfen, ob der aktuelle Haushalt verfassungswidrig ist.

Zur Erinnerung: In den Jahren 2022/23 war die Union, damals noch in der Opposition, vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht mit einer sogenannten Normenkontrollklage gegen den Nachtragshaushalt des Jahres 2021 erfolgreich. Die besagte, dass die Ampel mit der Umwidmung von 60 Mrd. Euro in den Klimafonds, die ursprünglich für Coronahilfen vorgesehen waren und nicht verwendet wurden, verfassungswidrig gehandelt hat. In der Folge kam es zu zähen und langwierigen Verhandlungsrunden der drei Spitzen Scholz (SPD), Robert Habeck (Grüne) und Christian Lindner (FDP), an deren Ende wiederum das Aus der Ampel stand. Mit anschließendem Wutausbruch des Bundeskanzlers vor laufenden Kameras sowie Neuwahlen. 

Nein, diese Geschichte dürfte sich, nach allem, was man bisher weiß, nicht wiederholen. Jede Regierung schreibt ihre eigene. Dennoch verschärfen die Grünen mit den beiden Gutachten nun ihre Kritik an der Bundesregierung. Genauer gesagt an Finanzminister Lars Klingbeil, der die durch die Reform der Schuldenbremse und das Sondervermögen freigewordenen Mittel in Höhe von 500 Mrd. Euro anders einsetzt als ursprünglich vereinbart. Nämlich nicht für zusätzliche Investitionen in den Klimaschutz, was die Grünen zur Bedingung für ihre Zustimmung zu gleich drei Grundgesetzänderungen im Frühjahr 2025 gemacht hatten. 

Stattdessen habe Klingbeil, so der Vorwurf der Grünen, durch Verschiebungen im Kernhaushalt Finanzierungsmöglichkeiten für Wahlgeschenke und das Stopfen von anderen Haushaltslöchern geschaffen. Nach ihren Berechnungen handele es sich dabei um zusätzliche Schulden von 100 Mrd. Euro bis ins Jahr 2029 – Schulden, die nicht für Investitionen in den Klimaschutz genutzt werden können.  

Und die Gutachten geben ihnen recht: sie bestätigen klare Verstöße gegen den Haushaltsplan 2025 wie auch zum Teil gegen das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Konkret handelt es sich dabei um sogenannte Sofort-Transformationskosten für Krankenhäuser, bei denen es um Betriebskostenzuschüsse und eben nicht um Investitionen geht. Um die Finanzierung der Flüssiggasterminals (ebenfalls Betriebskostenzuschüsse) und um die Finanzierung des Betriebs der Erdölraffinerie in Schwedt, mit der eindeutig fossile Energien subventioniert werden. 

In den Mitteln, dagegen juristisch vorzugehen, sind die Grünen allerdings beschränkt. Auf jene einst von der Union verwendete Normenkontrollklage, das schärfste Schwert in derartigen Auseinandersetzungen, verzichten sie freiwillig. Eine solche Normenkontrollklage bräuchte eine Bundestagsmehrheit von 25 Prozent und ließe sich nur mit den Stimmen der AfD beschließen. Diesen Schritt ist die Partei als harter Verfechter der Brandmauer nicht bereit zu gehen. Die andere Möglichkeit, ein sogenanntes Organstreitverfahren, würde lediglich Bedingungen für künftige Bundesregierungen formulieren und den aktuellen Haushalt nicht mehr betreffen. Auch davon sehen die Grünen daher ab.

Bleibt lediglich eine Verfassungsbeschwerde. Eine solche kann von jedem normalen Bürger oder auch jeder Institution angestrengt werden, nicht aber vom Bundestag selbst. Aber sie kann dennoch, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 zeigte, weitreichende Folgen haben. Damals hatten mehrere junge Menschen vom Staat die Pflicht eingeklagt, klimaneutral zu handeln. Das darauf gefällte Klimaschutzurteil gilt heute als historisch und legt fest, dass unzureichende CO₂-Reduktionen die Grundrechte zukünftiger Generationen einschränken würden.

Die Grünen wollen nun die Zivilgesellschaft dazu auffordern und gegebenenfalls auch dabei unterstützen, solche Verfassungsbeschwerden auf den Weg zu bringen. Deshalb haben sie die beiden Gutachten öffentlich gemacht. Schon in den kommenden Tagen sollen Gespräche der Fraktion mit Umweltschutzvereinen und anderen Interessierten dazu beginnen. 

Andererseits erhofft man sich dadurch auch, an Friedrich Merz und seine Regierung das klare Signal zu senden, zukünftig eine größere Haushaltsdisziplin walten zu lassen – und sich an die gegebenen Versprechen, massiv in den Klimaschutz zu investieren, zu halten. Ihn sehen die Grünen nämlich auch als einen wirtschaftlichen Wachstumstreiber an. 

All das dürfte letztlich sogar im Interesse der schwarz-roten Koalition selbst sein. Denn bereits die Koalitionsverhandlungen hatten gezeigt, wie uneins sich Union und SPD im Kern gerade in Bezug auf die von Markus Söder gegebenen Wahlversprechen wie Mütterrente und Gastrosteuer waren. Kaum vorstellbar also, dass die Bundesregierung diese Auseinandersetzungen ein weiteres Mal führen will. 

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