Soll es eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger geben? Dieser Vorstoß von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) stößt im SPD-geführten Bundesarbeitsministerium auf Skepsis. Gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, das sei mit hohen Kosten und einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden – zum Beispiel, weil dies organisiert und beaufsichtigt werden müsse, sagte eine Sprecherin der «Bild» (Montag). Es entstünden also Kosten, und zwar zusätzlich zu den weiterlaufenden staatlichen Geldleistungen. Vorrangiges Ziel müsse deswegen sein, Bürgergeldempfänger in reguläre Beschäftigung zu bekommen.
Schulze widersprach prompt. «Arbeitspflicht – das geht, und das muss sein. Und der bürokratische Aufwand wird verhältnismäßig klein sein.» Weiter sagte er der «Bild»: «Wenn man es will, kriegt man es hin. Wenn man es nicht will, erfindet man Ausreden, so wie das Bundesarbeitsministerium.»
Schulze sagte, er werde in Sachsen-Anhalt vormachen, dass eine Arbeitspflicht möglich ist und dafür «in den nächsten Tagen» einen Zeitplan vorlegen. «Der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen, der Sozialstaat schon gar nicht.»
Gemeinnützige Arbeit nicht verboten
Die Ministeriumssprecherin räumte ein, Arbeitsgelegenheiten könnten dazu beitragen, Tagesstrukturen zu stabilisieren und Mitwirkungsbereitschaft zu fördern. Entscheidend sei aber, «dass sie zeitlich befristet, individuell begründet und in eine weiterführende Integrationsstrategie eingebettet sind». Die operative Ausgestaltung liege im Ermessen der Jobcenter vor Ort.
Konkret hatte Schulze in der «Bild am Sonntag» kommunale Aufgaben genannt: «Zum Beispiel in einer Kommune mitzuarbeiten, Laub zu fegen oder jetzt im Winter, wenn Schnee liegt.» Er fragte: «Warum können das nicht auch Menschen machen, die gesund sind, zu Hause sind und gerade keine Arbeit haben?» Gemeinnützige Arbeit sei nicht verboten in Deutschland, betonte der Ministerpräsident.
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