Geschlechtsspezifische Gewalt: SPD will Femizid härter bestrafen und klar als Mord bewerten

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Die SPD-Fraktionen in Bund und Ländern setzen sich für eine härtere Bestrafung von Femiziden und Tötungen aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers ein. Von einem Femizid spricht man, wenn Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner.

Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen richte sich gegen die Grundwerte der gleichberechtigten Gesellschaft, heißt es in einer Erklärung der rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Fraktionen. Aus ihrer Sicht sollten geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive künftig unter das Mordmerkmal «niedrige Beweggründe» fallen.  

Femizide klar benennen und konsequent verfolgen

«Femizide müssen klar benannt und konsequent verfolgt werden», sagte der SPD-Rechtsexperte im Schweriner Landtag, Robert Northoff. Der Rechtsstaat dürfe frauenfeindliche Tatmotive weder übersehen noch verharmlosen. «Notwendig sind bessere Prävention, ein wirksamer Opferschutz und eine klare strafrechtliche Bewertung solcher Taten.»

Im Jahr 2024 seien 308 Frauen getötet worden, weil sie Frauen gewesen seien, heißt es in der Erklärung. «Diese Tötungen müssen als Femizid benannt und bestraft werden.» Femizide seien die wohl drastischste Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Oft steht hinter einem Femizid ein angeblicher Verstoß gegen tradierte Rollenvorstellungen und -normen.

Geschlechtsspezifische Beweggründe in Mordparagraf aufnehmen

«Wir befürworten die Erfassung der geschlechtsspezifischen Beweggründe oder eines ähnlichen Merkmals im Mordparagraf oder in einem eigenen Straftatbestand, um ein bundeseinheitliches Verständnis von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten für den Umgang mit solchen Deliktenherzustellen», heißt es in der SPD-Erklärung. 

Um Femizide rechtzeitig zu erkennen und effektiv zu verhindern, seien eine einheitliche Risikoeinschätzung und ein einheitliches interdisziplinäres Fallmanagement nötig.

In der bisherigen Praxis scheitere die Einstufung einer Tat als Mord mitunter daran, dass die Einordnung unter das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe rechtlich herausfordernd sei. «Patriarchale Besitzansprüche und frauenfeindliche Vorstellungen von geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit müssen aber als solche erkannt und benannt werden. Die Bewertung einer Tat als niedrig darf nicht durch opferbeschuldigende Argumentationsmuster unterlaufen werden», betonten die SPD-Rechtsexperten.

© dpa-infocom, dpa:260302-930-759379/1

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