Im Streit über die Berichterstattung der Rechercheplattform «Correctiv» über das sogenannte Potsdamer Treffen hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Berlin hat einer Klage der Politikerin stattgegeben und damit insgesamt drei Äußerungen untersagt. «Correctiv»-Chefredakteur Justus von Daniels kündigte an, dagegen Berufung einzulegen.
In dem Verfahren ging es im Kern darum, ob einzelne Aussagen von «Correctiv» als Meinungsäußerungen zu werten sind oder als Tatsachenbehauptung. Eine Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor, die sogenannte Pressekammer verkündete nur den Urteilstenor. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
«Wir sind sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg», teilte Chefredakteur von Daniels der Deutschen Presse-Agentur mit. Er betonte: «Der unbestrittene Faktenkern unserer Recherche wurde nicht angegriffen, lediglich zwei journalistische Wertungen.» Huys Anwalt, Carsten Brennecke, meinte dagegen: «Wir fühlen uns in unserer Ansicht betätigt, dass Kernaussagen als Tatsachenbehauptung verstanden werden.»
Landgericht Hamburg wies Klagen anderer Teilnehmer ab
Das Landgericht Hamburg hatte Ende 2025 die Klagen anderer Teilnehmer des Potsdamer Treffens abgewiesen. Damals hatten der Initiator des Treffens, Gernot Mörig, und der Jurist Ulrich Vosgerau geklagt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Hintergrund ist der «Correctiv»-Bericht von Januar 2024 unter dem Titel «Geheimplan gegen Deutschland» über ein Treffen von Rechten und Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam im November 2023. Darin ging es unter anderem um die Einordnung, dass es bei dem in Potsdam vorgestellten Konzept der «Remigration» um einen «Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger» gegangen sei. Das Konzept war vom früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, vorgestellt worden.
An dem Treffen hatten auch Politiker von AfD und CDU teilgenommen, darunter Huy. Die Abgeordnete, deren persönliches Erscheinen das Gericht angeordnet hatte, sagte, sie habe bei dem Treffen kaum jemanden gekannt. Dass Sellner sprechen würde, sei ihr nicht bekannt gewesen. Eine Einladung zu dem Treffen, in der Initiator Mörig dies nannte, hat Huy nach Angaben ihres Anwalts nicht erhalten.
Vor Gericht ging es konkret um eine Einordnung des «Masterplans» zur Ausweisung von Staatsbürgern sowie eine Äußerung Vosgeraus. Zudem griff Huy eine Äußerung eines weiteren Teilnehmers des Treffens an. Diese hatte «Correctiv» im Rahmen eines anderen Textes im Internet zugänglich gemacht. Diese Äußerungen sind nach der Gerichtsentscheidung «Correctiv» und dem anderen Teilnehmer untersagt.
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