Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat mehrere Gesetzesentwürfe zum Bürokratieabbau beschlossen. So soll zum 1. Januar 2027 allen Berichts- und Dokumentationspflichten des Landes, die zulasten der Wirtschaft gehen, die rechtliche Grundlage entzogen werden.
Was aus Sicht der Fachverwaltungen zwingend notwendig ist, müsse bis dahin per Rechtsverordnung positiv festgestellt werden. Andernfalls entfalle die Regelung ersatzlos, gab NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) in Düsseldorf bekannt. Es handele sich «um einen kraftvollen Befreiungsschlag gegen unnötige Bürokratie».
Die E-Mail soll bei der Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden zur Regel werden. Alle zentralen Anliegen sollen künftig per E-Mail erledigt werden können. Die Kommunen könnten sich zudem künftig auf Antrag von landesrechtlichen Regelungen befreien lassen.
Umkehr der Beweislast
Das Entlastungspaket sei eine Umkehr der Beweislast, sagte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne): «Nicht der Abbau von Bürokratie muss begründet werden, sondern ihr Fortbestand.» Unnötige Berichtspflichten würden abgeschafft, digitale Kommunikation zum Regelfall und die Kommunen bekämen mehr Freiheit für Innovation.
Ein durchschnittlicher Handwerksbetrieb müsse monatlich 32 Stunden oder sieben Prozent der Arbeitszeit für Bürokratie aufbringen, sagte Neubaur. Dazu gehöre etwa die mehrfache Erfassung von Arbeitszeiten. Die Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten spare Unternehmen Zeit und Kosten.
Bürger und Unternehmen müssten endlich raus aus der Bittstellerposition, sagte der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU).
Einfachere Förderverfahren
Förderverfahren sollen künftig einfacher werden: Auf die flächendeckende Prüfung jedes einzelnen Verwendungsnachweises werde verzichtet. Stattdessen setze das Land auf vollautomatisierte Bescheide, vereinfachte Nachweise und den verstärkten Einsatz von Pauschalen. Damit könnten risikoarme Fälle automatisiert innerhalb von Sekunden beschieden werden.
Im nächsten Schritt würden die Verbände zu den Gesetzesentwürfen angehört. Die Gesetzesentwürfe sollen noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden und die Gesetze zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
IHK begrüßt
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) NRW begrüßte die Beschlüsse. «Jetzt ist entscheidend, dass die Maßnahmen schnell umgesetzt werden und im Alltag der Unternehmen ankommen», so Ralf Stoffels, Präsident der IHK NRW.
Die Umkehr der Beweislast markiere dabei einen echten Paradigmenwechsel: Weg vom Prinzip «Das haben wir immer schon so gemacht», hin zu einer Verwaltung, die sich regelmäßig hinterfragt und begründen muss, warum Regelungen überhaupt noch notwendig sind.
Opposition skeptisch
Kritik kam von der Opposition. SPD-Fraktionschef Jochen Ott sagte, seit 2021 lägen mit dem Bericht der Transparenzkommission konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vor, die bislang kaum umgesetzt worden seien.
Wer Bürokratie abbauen will, dürfe nicht gleichzeitig neue schaffen. Genau das sei mit dem sogenannten NRW-Plan wiederholt geschehen. Die Landesregierung habe einen Förderdschungel geschaffen.
Auch das dritte Entlastungspaket drohe zum Belastungspaket zu werden. Die Landesregierung verlagere Entscheidungen darüber, welche Regeln notwendig sind, auf Kommunen und nachgeordnete Behörden. Das führe zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und untergrabe die Planungssicherheit für alle Beteiligten.
FDP-Fraktionschef Henning Höne nannte die Vorschläge der Landesregierung einen Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend sei aber, wie viel Bürokratie tatsächlich wegfalle. Die Landesregierung baue aktuell an vielen Stellen neue Bürokratie auf, etwa mit dem Tariftreuegesetz und dem Landesantidiskriminierungsgesetz.
Um die NRW-Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger wirklich zu entlasten, müsse der Kohleausstieg 2030 verschoben werden. Zusätzliche Belastungen wie die geplante Kiessteuer dürften nicht kommen. Das schwarz-grüne Entlastungsversprechen dürfe keine Mogelpackung werden.
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