Landesverordnung: Schleswig-Holstein will Drogen-Check erproben

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Schleswig-Holsteins Landesregierung ebnet Kommunen den Weg, um Drogenkonsumenten eine legale Überprüfung ihrer Substanzen anzubieten. Das Kabinett in Kiel hat einem entsprechenden Erlass zur Umsetzung des Betäubungsmittelrechts zugestimmt, teilte das Gesundheitsministerium mit. Die Verordnung soll voraussichtlich bis Ende Juni in Kraft treten. 

«Mit der Verordnung ermöglichen wir den Kommunen, Menschen zu erreichen, die durch bisherige Prävention und Aufklärung nicht erreicht wurden», sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). «Die gesundheitliche Aufklärung über die Risiken des Konsums von Drogen sowie weiterführende ausstiegsorientierte Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen sollen dabei eine wichtige Rolle spielen.» Dennoch müsse klar sein: Geprüfte Drogen senkten zwar das Risiko, schlössen es aber nicht aus – sie blieben gesundheitsschädlich. 

Mit der Verordnung soll eine Erprobung von mobilem Drug-Checking im Umfeld von Veranstaltungen wie etwa Festivals ermöglicht werden. Dort könnten Drogenkonsumenten Substanzen legal auf ihre tatsächlichen Inhaltsstoffe hin überprüfen lassen. Grund für den Erlass der Verordnung ist den Angaben nach eine Änderung des Bundes-Betäubungsmittelgesetzes. Ihr folgte eine umfangreiche Abstimmung unter den Ländern

© dpa-infocom, dpa:260602-930-163102/2

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