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Meta und der Digital Markets Act: Messenger muss sich an härtere Wettbewerbsregeln in der EU halten

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Der Kommunikationsdienst Messenger der Firma Meta unterliegt in der EU besonders harten Regeln. Dagegen versuchte Meta vor dem EU-Gericht zu klagen – ohne Erfolg.

Der US-Digitalkonzern Meta muss sich mit seinem Kommunikationsdienst Messenger an die härteren Wettbewerbsregeln nach dem Gesetz für digitale Märkte halten. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte die Aufnahme der App Messenger auf die Liste.

Die EU-Kommission hatte Meta 2023 als sogenannten Torwächter des Internets mit besonders großer Marktmacht eingestuft. Für verschiedene Dienste muss sich die Facebook-Mutter darum an neue Verpflichtungen halten, da diese Geschäftskunden als wichtiger Zugang zu Endnutzern dienten. 

Der Konzern akzeptierte die Entscheidung der Kommission teilweise, klagte aber wegen der Aufnahme der Dienste Marketplace und Messenger auf die Liste. In Bezug auf den digitalen Marktplatz Marketplace hatte Metas Klage Erfolg – dieser war allerdings schon vor einem Jahr von der
Liste gestrichen worden. (Az. T-1078/23)

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