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Ladenöffnung am Sonntag: Ausschussvorsitzender für Lockerung von Verkaufsverbot an Sonntagen

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Politiker von Union und FDP fordern, das Öffnungsverbot für Läden an Sonntagen grundsätzlich zu lockern. Niemand dürfe sich sonst über »sterbende Innenstädte« beschweren.

In der Diskussion über längere Ladenöffnungszeiten hat sich der Wirtschaftsausschuss des Bundestags für Lockerungen des Öffnungsverbots an Sonntagen ausgesprochen. »Der Bundestag entscheidet über die Sonntagsarbeitszeiten und die Bundesländer über die Sonntagsöffnungszeiten«, sagte der Ausschussvorsitzende Christian von Stetten (CDU) der Bild-Zeitung. »In beiden Fällen bin ich für eine großzügige Ausweitung der bisherigen Regelungen.«

Auch der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki plädierte für eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen. »Eine echte Flexibilisierung wäre dringend notwendig. Wer Läden zwangsweise geschlossen halten will, darf sich nicht über sterbende Innenstädte beschweren«, sagte er der Bild-Zeitung. Zuvor hatten bereits Handelsverbände eine völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen gefordert.

Ausgelöst wurde die Diskussion von der Ankündigung der Bundesregierung, die Öffnungszeiten für Bäckereien und Konditoreien an Sonntagen zu verlängern. Laut einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Beschlusspapier der Koalition sollen zum 1. Januar 2027 längere Sonntagsöffnungszeiten »für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken« in Kraft treten. Im Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium hieß es dazu, Bäckereien sollen sonntags bis zu acht Stunden öffnen dürfen, öffentliche Bibliotheken bis zu sechs Stunden.

Derzeit regelt ein komplexes Geflecht aus Bundes- und Landesgesetzen, wann Bäckereien geöffnet sein dürfen. In Bayern und Baden-Württemberg dürfen Bäcker drei Stunden Sonntagsarbeit für Herstellung und Auslieferung einsetzen, in Nordrhein-Westfalen sind es maximal fünf Stunden. Wer länger offen hatte, nutzte meist ein Schlupfloch: Betriebe mit Cafébereich folgen dem Gaststättengesetz und sind flexibler.

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