Nach der Klage der AfD gegen die Einstufung des niedersächsischen Landesverbands als Beobachtungsobjekt behandelt der Landesverfassungsschutz die Partei vorerst wieder wie ein Verdachtsobjekt. Das teilte das niedersächsische Innenministerium mit.
Weiter hieß es in der Mitteilung, die AfD
Niedersachsen werde vom Verfassungsschutz allerdings weiterhin für
beobachtungsbedürftig gehalten. Der Verfassungsschutz führt die AfD
demnach weiter als Beobachtungsobjekt, behandelt sie aber bis zur
Entscheidung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover nur wie
ein Verdachtsobjekt. Das heißt, dass der Verfassungsschutz auf besonders eingriffsintensive
nachrichtendienstliche Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von
Vertrauenspersonen weitgehend verzichtet.
In Niedersachsen ist die Einstufung als “Beobachtungsobjekt von
erheblicher Bedeutung” die höchste Stufe der Einordnung durch den
Verfassungsschutz. Andere Bundesländer nutzen die Bezeichnung “gesichert
rechtsextremistisch”.
Verfassungsschutz sieht rechtsextremistische Ideologie prägend für die AfD
Als der Verfassungsschutz die AfD in
Niedersachsen Mitte Februar als ersten westdeutschen Landesverband
hochstufte, hieß es, eine rechtsextremistische Ideologie sei
mittlerweile prägend für Partei und Landesverband. Zwar bemühe sich der
Landesverband teilweise um ein gemäßigteres Auftreten, eine
Distanzierung von extremistischen Kräften finde jedoch nicht statt.
“Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr
für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD
Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich
zuzuordnen”, hatte Innenministerin Daniela Behrens (SPD) gesagt.
Formell sollte der Landesverband daraufhin als “Beobachtungsobjekt von
erheblicher Bedeutung” geführt werden. Die Höherstufung ermöglicht den
Einsatz von Maßnahmen, die in der bisherigen Verdachtsphase rechtlich
nicht zulässig waren.
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