Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten will Bluttests auf genetische Abweichungen bei Ungeborenen wissenschaftlich untersuchen lassen. In einem fraktionsübergreifenden Antrag fordern Abgeordnete, dass die Umsetzungspraxis der Bluttests genauer beobachtet werden soll.
Die derzeitige Verordnung regele nicht klar genug, wann dieser Bluttest zur Anwendung kommen solle, heißt es in dem Antrag. Es sei zu befürchten, dass Schwangeren der Test unabhängig vom
medizinischen Nutzen empfohlen werde, auch als Absicherung für Ärzte.
Damit könnte der Test faktisch einer Reihenuntersuchung vorrangig auf
Trisomie 21, kurz Down-Syndrom, gleichkommen, heißt es. Frauenärzte weisen den Vorwurf mangelhafter Beratung zurück, begrüßen
zugleich ein Überprüfen.
Seit 2012 können Schwangere in Deutschland mithilfe des nicht-invasiven
Pränataltests durch eine Blutuntersuchung untersuchen lassen, ob bei
ihrem ungeborenen Kind die Chromosomenstörungen Trisomie 13, 18 und 21
vorliegen. Ein Jahrzehnt lang war der Test eine Selbstzahlerleistung.
Seit dem 1. Juli 2022 zählt er unter bestimmten Voraussetzungen zu den
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Antrag verweist auf Zahlen der Barmer, wonach er inzwischen bei fast jeder zweiten Schwangeren zur Anwendung kommt. Er wird aktuell von 109 Abgeordneten von CDU, SPD, Grünen und Linken unterstützt.
“Eine individuelle Entscheidung, die wir nicht zu bewerten haben”
Der Test sollte nur in begründeten Einzelfällen zum Einsatz kommen,
sagte die Grünen-Abgeordnete Simone Fischer bei einer Debatte über den Antrag im Bundestag. Der CDU-Abgeordnete Stephan Pilsinger sagte, dass die Tests viele falsche Ergebnisse liefern würden. Die Zahl der falsch positiven Ergebnisse liege viermal höher als erwartet. Statt weniger gebe es nun mehr Fruchtwasseruntersuchungen. Das sei so nicht gedacht gewesen. Für eine sichere Diagnose bleibt die Fruchtwasseruntersuchung notwendig, der Test gibt nur Wahrscheinlichkeiten an. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte, es dürfe nicht sein, dass
systematisch nach Menschen mit einer Trisomie gescreent und dann
empfohlen und beraten werde, das Kind nicht zu bekommen.
Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge kritisierte hingegen, der Antrag
fordere, zu untersuchen, ob die Tests Auswirkungen auf die
Entscheidungen von Eltern für oder gegen ein Kind hätten. Dies sei aber
“eine individuelle Entscheidung, die wir nicht zu bewerten haben”, sagte
sie.
Über den Antrag wird jetzt in den Ausschüssen beraten. Die
Abgeordnetengruppe hatte schon 2024 in der vergangenen Wahlperiode eine
solche Initiative eingebracht. Dann kam es aber zur vorzeitigen
Auflösung des Parlaments nach dem Bruch der Ampel-Koalition. Konkret sieht der Antrag vor, die Bundesregierung zu einem
Monitoring aufzufordern, um zu belastbaren Daten zu kommen. Außerdem
solle ein Expertengremium eingesetzt werden, das rechtliche, ethische
und gesundheitspolitische Grundlagen der Kassenzulassung prüft.
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