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Bundestagswahl: Bundestag lehnt vom BSW geforderte Neuauszählung der Wahl ab

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Der Bundestag will die Bundestagswahl nicht noch einmal zählen lassen und folgt damit der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses. Das BSW will nun in Karlsruhe klagen.

Der Bundestag hat die vom Bündnis Sahra
Wagenknecht (BSW) geforderte Neuauszählung der Bundestagswahl endgültig
abgelehnt. Mit großer Mehrheit folgten die Abgeordneten einer
entsprechenden Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses aus der
vorvergangenen Woche.
 Von 557 Abgeordneten votierten 427 für die Empfehlung und damit die Ablehnung, 129 stimmten dagegen, eine Person enthielt sich.

Das BSW, das bei der Wahl am 23. Februar äußerst
knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war, will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. “Spätestens beim Bundesverfassungsgericht wird sich hoffentlich der
Rechtsstaat durchsetzen, sonst leben wir wirklich in einer
Bananenrepublik”, sagte BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht. Die Wählerinnen und Wähler hätten “Anspruch auf ein korrektes
Wahlergebnis”.

Laut amtlichem Endergebnis hatte das BSW bei
der Wahl 4,981 Prozent der Zweitstimmen erhalten. Der Einzug in den
Bundestag wurde nur um 9.529 Stimmen verpasst
. Schon direkt nach der Bundestagswahl machte das BSW Auszählungsfehler
für das knappe Ergebnis verantwortlich und forderte eine Neuauszählung.

Bundestag sieht keinen Grund für Neuauszählung

Der Bundestag hielt den Einspruch der
Wagenknecht-Partei jedoch für unbegründet. Der Justiziar der
SPD-Fraktion, Johannes Fechner, betonte: “Es gab keine Wahlfehler, es
gab keine Zählfehler, die eine Neuauszählung begründen könnten.” Allen
Hinweisen auf Verwechslungen sei nachgegangen und die Ergebnisse bei
Bedarf längst korrigiert worden. Einzig die AfD argumentierte, nur mit
einer Nachzählung lasse sich jede Ungewissheit ausräumen.

Wagenknecht erneuerte ihre Kritik
am Verfahren
: “Die selbst ernannte demokratische Mitte zeigt ihr
zutiefst undemokratisches Gesicht.” Der Parteivorsitzende Fabio De Masi
ergänzte: “Deutschland hat womöglich einen Kanzler ohne legitime
Mehrheit. Nur noch Karlsruhe kann jetzt unsere Verfassung schützen.”

Sollte das BSW vor Gericht tatsächlich eine
Neuauszählung durchsetzen und doch noch den Einzug in den Bundestag
schaffen, hätte die schwarz-rote Koalition von Bundeskanzler Friedrich
Merz (CDU) keine eigene Mehrheit mehr. Vor diesem Hintergrund
stellte der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi infrage, ob die Regierung
überhaupt legitimerweise im Amt ist: “Es schadet der Stabilität des
Staates und dem Ansehen der Demokratie, wenn diese Zweifel nicht
ausgeräumt werden.”

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