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Dakota Access Pipeline: Greenpeace soll wegen Pipeline-Protest 345 Millionen Dollar zahlen

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Nach Protesten gegen die Dakota Access Pipeline hat ein US-Richter Greenpeace zu Schadenersatz an den Betreiber verurteilt. Die Umweltorganisation geht in Berufung.

Rund zehn Jahre nach Protesten gegen eine Ölpipeline in den USA soll die Umweltschutzorganisation Greenpeace dem Betreiber Energy Transfer (ET) einen Schadenersatz von 345 Millionen Dollar (gut 290 Millionen Euro) zahlen. Das entschied ein Gericht im Bundesstaat North Dakota am Freitag. Greenpeace kündigte umgehend Berufung an.

Im Oktober hatte ein Bezirksrichter die zuerst im Raum stehende Entschädigungssumme von mehr als 600 Milliarden Dollar halbiert. Diese hatten Geschworene im gleichen Verfahren vor knapp einem Jahr festgelegt. Trotzdem sprach Greenpeace von einem “Rückschlag”. Die Umweltorganisation hatte angegeben, einen solchen Betrag nicht zahlen zu können. “Dieser Rechtsstreit ist noch lange nicht vorbei”, sagte die Chefjustiziarin von Greenpeace International, Kristin Casper.

Proteste gegen Bau von Öl-Pipeline in den Jahren 2016 und 2017

In dem Fall geht es um Greenpeace-Proteste gegen den Bau der sogenannten Dakota Access Pipeline in den Jahren 2016 und 2017. Die mehr als 1700 lange Pipeline führt durch Gebiete von Sioux-Stämmen in einem Landstrich, den die Indigenen als heilig erachten. Neben einer Entweihung fürchten sie, dass ihr Trinkwasser verseucht wird, falls die Öl-Pipeline ein Leck hat. Die Standing Rock Sioux hatten deshalb 2016 ein Protestcamp errichtet. Klima- und Umweltschützer schlossen sich ihnen an. 

Der Anwalt von Pipeline-Betreiber ET hingegen argumentierte, die Umweltschützer hätten den Stamm der Standing Rock Sioux “ausgenutzt”, um ihre Agenda gegen fossile Brennstoffe voranzutreiben. Das Unternehmen warf Greenpeace eine gewalttätige und verleumderische Kampagne vor und klagte wegen der Proteste auf Schadenersatz.

Das Urteil erging unter anderem wegen Hausfriedensbruchs und Belästigung. Greenpeace sieht darin eine sogenannte Einschüchterungsklage. Es gehe in dem US-Verfahren darum, “freie Meinungsäußerung zu unterbinden”, hatte Greenpeace Deutschland bereits im März 2025 zu dem Fall erklärt.

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