Für viele Frauen
im Alter ab 45 lohnt es sich finanziell nicht,
nach einer Erwerbspause zurück auf den Arbeitsmarkt zu kommen oder ihre Teilzeit auszuweiten. Das zeigt eine repräsentative Befragung, für die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der
Bertelsmann Stiftung 3.788 Frauen zwischen 45 und 66 Jahren interviewt hat. Oft erweise sich das Ehegattensplitting als Bremsklotz.
Unter den im Sommer 2025 befragten Frauen waren 1.567 Hausfrauen, die im Vorruhestand oder aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig sind. Auch unter diesen Frauen, die sich seit der Heirat der Haus- und Familienarbeit widmen, meinten fast die Hälfte, dass sich eine Erwerbstätigkeit für sie nicht rechne. Von den 2.221 erwerbstätigen Frauen arbeiteten 792 Befragte in Teilzeit mit weniger als 30 Stunden pro Woche.
Auch etwa jede Zweite der befragten
Teilzeitbeschäftigten sagte, eine Ausweitung der Arbeitszeit lohne sich
für sie finanziell nicht. Unter den Nichterwerbstätigen gab rund ein
Drittel an, Erwerbstätigkeit zahle sich für sie nicht aus. Der Stiftung zufolge seien für diese Gruppe bessere
finanzielle Anreize nötig.
Ehegattensplitting bremst Mehrarbeit
Teilzeitbeschäftigte verheiratete Frauen
würden durch das Ehegattensplitting ausgebremst. Dabei wird das
Einkommen beider Ehepartner gemeinsam versteuert, was sich lohnt, wenn
einer – in den meisten Fällen ist das die Frau – deutlich weniger verdient. Erweitere
aber die Frau ihre Arbeitszeit, schrumpfe der Splittingvorteil und von
ihrem Mehrverdienst bleibe netto wenig übrig.
Im Falle einer Reform des Splittings könnten
allein unter den befragten Frauen zwischen 45 und 66 Jahren unter dem Strich rund
175.000 zusätzliche Vollzeitstellen besetzt werden. “Zudem ginge der
Anteil schlecht abgesicherter Minijobs zugunsten
sozialversicherungspflichtiger Voll- oder Teilzeitbeschäftigung zurück”, heißt es in der Auswertung der Studie aus Gütersloh. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des damit zunehmenden Drucks auf die sozialen Sicherungssysteme “können wir es uns ökonomisch nicht leisten, dieses Potenzial ungenutzt zu lassen”, sagte Michaela Hermann, Arbeitsmarktexpertin der Stiftung.
Realsplitting könnte Freibetrag gewährleisten
Stiftungsexperte Eric Thode verwies auf Vorschläge von Ökonomen. “An die Stelle des Ehegattensplittings sollte das Realsplitting treten. Damit wäre ein übertragbarer Grundfreibetrag analog zum aktuellen Unterhaltsrecht gewährleistet”, sagte er. Das würde die hohe Steuerbelastung von zusätzlichem Arbeitseinkommen reduzieren und die Aufnahme beziehungsweise Ausweitung einer Beschäftigung attraktiver machen.
In der Bundesregierung gibt es seit Jahren immer wieder Diskussionen um das Ehegattensplitting. Auch die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hatte der Bundesregierung bereits im Juni vergangenen Jahres vorgeschlagen, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Der frühere Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte eine Abschaffung des Splittings vehement abgelehnt.
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