Der Verpackungsspezialist Gerresheimer muss sich weiteren Prüfungen durch die Finanzaufsicht Bafin stellen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) habe dem Unternehmen mitgeteilt, eine bereits laufende Prüfung zu erweitern und eine weitere Prüfung einzuleiten, teilte der Konzern in Düsseldorf mit.
Neben dem Geschäftsbericht 2023/24, den sich die Behörde bereits näher ansieht, ist nun auch der Zeitraum vom 01.12.2024 bis zum 31.05.2025 ins Visier der Aufseher geraten.
Aktie unter Druck
Anleger reagierten nervös. Die Gerresheimer-Aktie sackte im nachbörslichen Geschäft ab. Bisher hatte die Bafin vor allem den Umgang mit «Bill-and-hold»-Verträgen moniert, nun geht es um weitere Zweifel an den Bilanzen.
Bei sogenannten Bill-and-hold-Verträgen stellt eine Firma Ware schon in Rechnung, obwohl sie die bislang nicht an den Käufer übergeben hat – etwa weil der Käufer die Ware aus logistischen Gründen erst später haben möchte.
Solche Vereinbarungen sind legal und nicht unüblich. Allerdings gelten recht strenge Vorschriften, wann genau eine Firma solche Geschäfte als Umsatz verbuchen darf. Es soll nicht geschehen, dass eine Firma ihre Jahreszahlen mit vorgezogenen Buchungen aufbläht und sich dadurch in besserer Verfassung zeigt, als sie es tatsächlich ist.
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