Nach einem Busunfall auf der A9 bei Leipzig mit vier Toten im Jahr 2024 hat ein Gericht den Fahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den 64-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und
fahrlässiger Körperverletzung in 25 Fällen schuldig. Die Freiheitsstrafe
von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Busfahrer
habe für einen Moment nicht die erforderliche Aufmerksamkeit für den
Straßenverkehr gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Steve Eidner. Der Fahrer akzeptierte den Schuldspruch noch im
Gerichtssaal.
Busfahrer griff wegen Sonne nach einer Mütze
Über seinen Anwalt hatte der Fahrer zuvor eingeräumt, Fehler begangen zu haben. Die Sonne habe geblendet, sein Mandant habe nach unten nach einer Mütze gegriffen, bevor es zu dem Unfall kam, sagte der Anwalt. “Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist. Er würde die Zeit gerne zurückdrehen, er kann es nicht.” Sein Mandant sei kein Risikofahrer gewesen. Übermüdung, Alkohol oder
Drogen hätten keine Rolle gespielt. “Es handelt sich um ein einmaliges
fahrlässiges Fehlverhalten”, sagte der Anwalt.
Der Richter folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die
Verteidigung hatte für eine “milde und schuldangemessene” Strafe
plädiert. Die Bewährungszeit für den 64-Jährigen läuft drei Jahre lang.
Bus laut Gutachter technisch intakt
Der mit 53 Reisenden und 2 Fahrern besetzte Doppelstockbus war am 27.
März 2024 auf dem Weg von Berlin nach Zürich verunglückt. Der Flixbus
geriet nördlich von Leipzig mit knapp 100 Kilometern pro Stunde ins Schleudern, pflügte
durch den Böschungsstreifen, walzte Büsche sowie Bäume nieder und
stürzte schließlich auf die rechte Seite. Vier Frauen im Alter von 19,
20, 43 und 47 starben, 46 Fahrgäste wurden verletzt, einige von ihnen
schwer.
Die Verhandlung hatte wegen des größeren Saals nicht in Eilenburg,
sondern am Landgericht Leipzig stattgefunden. Ein technischer Gutachter
bestätigte, dass der Bus zwar mit gut einer Million Kilometern viel
gefahren war, aber technisch intakt gewesen sei. Eine Handlung des
Fahrers müsse den Unfall ausgelöst haben.
Getötete Frauen waren nicht angeschnallt
Der schwere Unfall hatte auch eine Diskussion um
die Umsetzung der Anschnallpflicht in Reisebussen neu entfacht. Die vier getöteten
Frauen in dem Unglücksbus waren den Ermittlungen zufolge alle nicht
angeschnallt gewesen. Sie wurden herausgeschleudert und unter dem Wrack
zerquetscht. Allerdings wurden auch angeschnallte Fahrgäste teilweise schwer verletzt.
Der zweite Busfahrer
sagte als Zeuge aus, dass in den Bussen normalerweise eine Durchsage
erfolge, dass man sich anschnallen solle. Ob die Audiodatei an dem Tag
tatsächlich abgespielt wurde, wisse er jedoch nicht. Vor Fahrtbeginn werde nicht kontrolliert, ob die Fahrgäste angeschnallt sind.
In Deutschland gilt seit dem 1. Oktober 1999
eine Gurtpflicht in Reisebussen. Innerhalb der EU ist sie seit Mai 2006
in Kraft. Busse, die vor diesem Zeitpunkt zugelassen wurden und keine
Gurte haben, müssen nicht nachgerüstet werden. Wer also in einem Bus
keinen Gurt findet, muss sich auch nicht anschnallen. Wenn es sie jedoch
gibt, müssen sie benutzt werden.
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