Freizeit: In welchen Berliner Parks gegrillt werden darf

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Sobald es draußen wärmer wird, riecht es an den ersten Ecken in der Stadt nach Holzkohle und Bratwurst. Im Frühling schmeißen viele zum ersten Mal den Grill an. Und wenn man keinen Garten oder keinen Balkon hat? Nun, dann geht man vielleicht in einen Park. Zwar ist in vielen Bezirken das Grillen in den Grünflächen grundsätzlich verboten. Einige Möglichkeiten gibt es aber. Ein Überblick:

Charlottenburg-Wilmersdorf

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf darf nur auf dem Rudolf-Mosse-Platz gegrillt werden. Der Platz liegt in der Nähe des Rüdesheimer Platzes im Rheingauviertel. Gebrutzelt werden darf das ganze Jahr über. Bodengrills sind nicht erlaubt.

Friedrichshain-Kreuzberg

Friedrichshain-Kreuzberg ist der Bezirk mit den meisten öffentlichen Grillflächen. Gegrillt werden darf zum einen auf der Grillwiese am Neuen Hain im Volkspark Friedrichshain. Stellplätze können online gebucht werden. Außerdem gibt es ausgewiesene Bereiche im Görlitzer Park und auf dem Blücherplatz. Auch hier darf nie direkt auf dem Boden gegrillt werden. 

Mitte

Im Bezirk Mitte gibt es eine ausgewiesene Grillfläche im Monbijoupark. Grills müssen einen Abstand von mindestens 30 Zentimetern zum Boden haben, wie ein Sprecher des Bezirksamts erklärt. Flüssige Brandbeschleuniger sind verboten genauso wie das Grillen großer, nicht zerteilter Tiere, etwa Spanferkel. Ordnungsamt und Parkdienst würden regelmäßig Kontrollen durchführen. 

Neukölln

Das Tempelhofer Feld gehört sicher zu einem der beliebtesten Grill-Spots in Berlin. In Neukölln ist das Feld der einzige Ort, an dem Grillen offiziell erlaubt ist. Ein Spot liegt am Parkeingang Oderstraße, der andere am Eingang Columbiadamm. Die Grills müssen eine Fußhöhe von 25 Zentimetern haben, wie eine Sprecherin des Bezirksamts mitteilte. Äste, Zweige und Holzreste dürfen nicht zum Grillen verwendet werden. Die Asche muss in speziellen Containern entsorgt werden.

Pankow

In Pankow dürfen Paprika-Spieße, Würstchen und Co. im Mauerpark auf den Grill gelegt werden. Erlaubt ist das nach Angaben eines Sprechers nur auf ausgewiesenen Flächen innerhalb des Parks. «Aus Rücksicht auf die Natur und die anderen Parkbesucher und Anwohner soll in den Monaten Juni und September nur zwischen 12.00 und 20.00 Uhr, in den Monaten Juli und August zwischen 12.00 und 21.00 Uhr gegrillt werden.» Wichtig sei ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern zu halten. Gasgrills und Einweggrills mit direktem Bodenkontakt seien nicht erlaubt. Zur Kontrolle werde während der Grillsaison spezielles Personal eingesetzt. 

In den übrigen Bezirken gibt es nach Angaben der Pressestellen keine öffentlichen Grillplätze. 

Grill-Knigge für ganz Berlin

Wenn es zu trocken ist, können die Bezirksämter das Grillen wegen Brandgefahr verbieten. Wichtig ist auch, Essensreste, Alufolie, Flaschen und Asche richtig zu entsorgen. Heiße Asche kann Plastikmüller schnell in Brand setzen, deswegen stehen an öffentlichen Grillplätzen spezielle Container bereit. Auf dem Balkon haben Holzkohlegrills nichts zu suchen, wie es auf dem Hauptstadtportal berlin.de heißt. Kontakt- und Elektrogrills seien kein Problem. Es sei aber wichtig, auf Nachbarn zu achten und mögliche Vorgaben im Mietvertrag zu beachten.

© dpa-infocom, dpa:260404-930-904905/1

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