Die Bundesregierung plant nach Aussage von SPD-Fraktionschef Matthias Miersch, ihre Eckpunkte für eine Reform des Heizungsgesetzes in der letzten
Februarwoche vorlzuegen. “Beim Heizungsgesetz werden wir in der kommenden
Sitzungswoche die Eckpunkte vorstellen”, sagte Miersch der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Bundestag tagt wieder in der Woche ab dem 23. Februar.
Die schwarz-rote Koalition plant eine grundlegende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet. Die umstrittene GEG-Reform trat Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen allmählichen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiterhin genutzt werden.
Bundesverfassungsgericht prüft Gesetzgebungsverfahren
Die Entstehung des Gesetzes ist zudem ein Thema für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dabei geht es nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern um die Frage, ob die Abgeordneten im Gesetzgebungsverfahren ausreichend Zeit zur Beratung hatten. Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte sich an das Gericht gewandt. Auf seinen Eilantrag hin entschieden die Richterinnen und Richter im Sommer 2023, dass die Abstimmung über das Gesetz verschoben werden muss. Schließlich wurde es im September 2023 verabschiedet.
Die Verhandlung in Karlsruhe findet am 26. Februar statt. Der ursprüngliche Termin am 24. Februar wurde wegen des geplanten Staatsakts für die verstorbene Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) um zwei Tage verschoben. Ein Urteil wird für den Verhandlungstag noch nicht erwartet. Es fällt meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
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