Beschlagnahmte Drogen werden nach Einschätzung des Landesrechnungshofs bei der Landespolizei nicht sicher aufbewahrt. Eine Lagerhalle habe keine erkennbare Einbruchsicherung an Türen und Fenstern, kritisiert die Prüfbehörde in ihrem Jahresbericht 2026. «Damit erfüllt die Halle nicht die Anforderungen an ein geeignetes Wertgelass.» Überdies sei der Zutritt nicht geregelt. Ein Nachweis darüber, wer die Halle betrete, werde nicht geführt.
In einer anderen Dienststelle haben den Prüfern zufolge zu viele Mitarbeiter Zugang zu einem Kühlschrank mit beschlagnahmten Drogen im Büro des Leiters des Fachkommissariats. Ein- und Ausgang der Betäubungsmittel würden dort nicht durch zwei Unterschriften im Vier-Augen-Prinzip dokumentiert.
Wie werden Drogen vernichtet?
Die Vernichtung von Betäubungsmittel-Asservaten ist dem Rechnungshof zufolge in Mecklenburg-Vorpommern gar nicht geregelt. «Die Dienststellen haben hier einen Handlungsspielraum mit großer Eigenverantwortung», bemängeln die Prüfer und fordern, das Innenministerium müsse hier Festlegungen treffen – auch für die Dokumentation.
Außerdem müsse die Asservatenverwaltung auf die Gefahr von Korruption hin überprüft werden. Der Umgang mit Waffen, Munition und Drogen könne grundsätzlich mit einer Korruptionsgefährdung verbunden sein, so der Landesrechnungshof.
Das Haus von Christian Pegel (SPD) hat dem Bericht zufolge auf die Kritik des Rechnungshofs rasch reagiert. Das Ministerium habe mitgeteilt, dass die aktuellen Regeln für Lagerung, Transport und Vernichtung von Betäubungsmitteln und Waffen ergänzt und konkretisiert würden.
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