Jahreswechsel: Bezirke: Böller an Silvester erst ab 18.00 Uhr erlaubt

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Rund drei Wochen vor Silvester haben mehrere Berliner Bezirke darauf hingewiesen, dass privates Böllern nur zwischen dem 31. Dezember ab 18.00 Uhr und dem Neujahrsmorgen um 7.00 Uhr erlaubt ist. 

Neu ist das allerdings nicht, sondern wird seit Jahren so gehandhabt. Früher wurde es zentral geregelt, nun erließen die Ordnungsämter der Bezirke die Regelung. 

In den Tagen vor Silvester ist das private Feuerwerk grundsätzlich verboten. Der 31. Dezember und der 1. Januar sind von dem Verbot ausgenommen – aber viele Gemeinden und Bezirke erlauben die Böller erst ab 18.00 Uhr. Für Raketen gilt die Einschränkung nicht. 

Regeln für Pyrotechnik mit Knallwirkung

In Berlin hatten die Ordnungsämter von Reinickendorf, Pankow und Marzahn-Hellersdorf in der vergangenen Woche eine entsprechende sogenannte Allgemeinverfügung für Pyrotechnik «mit ausschließlicher Knallwirkung» erlassen. Friedrichshain-Kreuzberg folgte am Montagmorgen. Weitere Bezirke hatten in den vergangenen Jahren ebenfalls reagiert. 

Bundesweit ist in der «Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz» auch der Gebrauch von Silvesterfeuerwerk geregelt. «Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.» Behörden können diesen Zeitraum in «dichtbesiedelten Gemeinden» für die reinen Böller aber noch weiter einschränken. 

Behörde warnt vor missbräuchlichem Böllern

In Reinickendorf hieß es zur Begründung: «In den letzten Jahren ist auffällig, dass insbesondere tagsüber zu Silvester und Neujahr vermehrt Böller missbräuchlich und ausschließlich aufgrund ihrer Knallwirkung abgebrannt werden. Diese Praxis stellt eine besondere Gefahr dar, da sie den öffentlichen Frieden und die Sicherheit stört. Tagsüber sind mehr Menschen unterwegs, was das Risiko von Verletzungen und Sachschäden erhöht. Zudem verursacht der Lärm Stress und Ängste bei Tieren und Menschen, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führen kann.»

In Berlin sollen zusätzlich mehrere Verbotszonen für Feuerwerk gelten, die der Senat erlassen will: am Alexanderplatz, in einigen Straßen in Schöneberg, in der Sonnenallee in Neukölln und an der Admiralsbrücke in Kreuzberg. Diese Verbote müssen aber mit besonderen Gefahrenlagen begründet werden und gelten nur in kleinen Gebieten. 

Einige Parteien, Umweltverbände und Initiativen würden Verbote gerne flächendeckend auf ganze Städte oder Gebiete ausweiten, das ist derzeit rechtlich aber nicht so einfach. 

Grüne: «Alle Spielräume zur Einschränkung nutzen.»

Der Berliner Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco erklärte aber: «Es ist richtig, alle Spielräume zur Einschränkung des alljährlichen Böllerwahnsinns zu nutzen. Bereits jetzt gibt das Sprengstoffrecht mehr Spielräume als der Senat zu nutzen bereit war.» Auch wenn die Durchsetzung des Böllerverbots vor 18.00 Uhr wahrscheinlich nicht durchgängig gelinge, «solange der Bund kein Verkaufsverbot erlässt, ist die Entscheidung ein richtiger Schritt».

© dpa-infocom, dpa:251208-930-394588/2

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