Krankheiten: Geflügelpest in Putenbestand im Kyffhäuserkreis festgestellt

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In einem Putenbestand im Kyffhäuserkreis ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Betroffen sind rund 10.500 Tiere, wie das Thüringer Gesundheitsministerium mitteilte. Zuvor waren in dem Betrieb erhöhte Tierverluste aufgetreten.

Virus amtlich bestätigt

Nach Angaben des Ministeriums verhängte das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Betriebssperre und ließ Proben untersuchen. Dabei wurde am Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Befund und differenzierte ihn als hochpathogenes Virus vom Typ H5N1.

Keulung des Bestands und Sperrzonen

Der gesamte Bestand soll unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet werden. Zudem werden eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Neben dem Kyffhäuserkreis ist auch der Landkreis Sömmerda betroffen. Die genauen Grenzen und die dort geltenden Maßnahmen sollen die zuständigen Behörden per Allgemeinverfügung festlegen.

Ministerium mahnt zu Sicherheitsmaßnahmen

Das Ministerium rief Geflügelhalter erneut dazu auf, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um weitere Ausbrüche zu verhindern. Bürgerinnen und Bürger sollen Funde verendeter wildlebender Wasservögel, Greifvögel oder Kraniche den Veterinärämtern melden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Geflügelhaltungen meldepflichtig sind.

Seit Jahresbeginn wurde das H5N1-Virus den Angaben zufolge in Thüringen bei 21 Wildvögeln in mehreren Landkreisen sowie in den Städten Gera und Erfurt nachgewiesen. Der letzte Fall in einem Geflügelbestand im Freistaat wurde Ende Oktober vergangenen Jahres im Landkreis Nordhausen festgestellt.

Für Vögel meist tödliche Tierseuche

Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt. Sie ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. Tote Vögel sollen nicht angefasst, sondern den Behörden gemeldet werden.

© dpa-infocom, dpa:260218-930-705311/1

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