Im Mordprozess um den Tod einer 55-jährigen Frau in Lauterbach soll heute (13.30 Uhr) das Urteil verkündet werden. Angeklagt sind in dem Verfahren die Vermieter der Frau: eine 46-Jährige und ihr 59-jähriger Lebensgefährte. Ihnen wird Körperverletzung mit Todesfolge sowie gemeinschaftlicher Mord durch Unterlassen vorgeworfen.
Die beiden sollen die 55-Jährige, die das Down-Syndrom hatte, immer wieder eingesperrt, misshandelt und auch betäubt haben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sollen sie der Frau am 20. Januar 2024 mindestens 77 Tabletten verschiedener Psychopharmaka gegeben haben, wodurch sie das Bewusstsein verloren habe. Dem Paar wird zur Last gelegt, keine ärztliche Hilfe geholt zu haben, um so vorangegangene Straftaten zu verdecken. Drei Tage später soll die 55-Jährige gestorben sein.
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Die Staatsanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für das angeklagte Vermieter-Paar gefordert. Falls das Gericht dem entsprechen sollte, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Die Verteidiger hatten lediglich eine unterlassene Hilfeleistung beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge gesehen und unter anderem moniert, ein Vorsatz der mutmaßlichen Tat sei nicht belegbar.
Mit dem Urteil war ursprünglich bereits am 24. Februar gerechnet worden. Doch die Kammer war stattdessen noch einmal in die Beweisaufnahme eingetreten, um weitere Chatnachrichten vorzuspielen.
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