Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat eine neue Debatte über staatliche Eingriffe in den Kulturbetrieb ausgelöst. Anlass diesmal: Weimer strich wegen «verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse» drei linke Buchläden von der Liste für den Deutschen Buchhandlungspreis. Die Buchbranche zeigt sich tief besorgt, die Opposition beklagt Willkür. Öffentlich ist nicht bekannt, was gegen die drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen vorliegt. Die Betroffenen wollen vor Gericht ziehen.
Damit steht der parteilose Weimer nach der Aufregung um die Berlinale abermals in der Kritik. Wieder geht es im Kern um die Frage, wie sich Institutionen politisch positionieren dürfen, wenn sie staatliche Unterstützung bekommen. Der Deutsche Buchhandlungspreis für etwa 100 besonders engagierte kleine Buchläden ist mit Preisgeldern von 7.000 bis 25.000 Euro auch eine Finanzspritze.
«Extremismus nicht fördern»
«Kunst- und Meinungsfreiheit sind die wichtigsten demokratischen Errungenschaften, die ich immer verteidigen werde», sagte Weimer der Deutschen Presse-Agentur. «Kulturpolitik hat aber auch eine Verantwortung, wenn es um die Verteilung von Steuergeldern geht.» Mit Steuergeldern finanzierte Preise sollten nur an Institutionen gehen, «die über jeden Zweifel erhaben sind».
In den drei Einzelfällen – und nur bei diesen – seien «konkrete Hinweise» überprüft worden, erläuterte Weimer. Genutzt worden sei das sogenannte Haber-Verfahren, eine 2004 vom Bundesinnenministerium verfügte Überprüfung geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz. Dies habe «ergeben, dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse in diesen drei Einzelfällen vorliegen», sagte Weimer. «Diese Einschätzung hat mich dazu bewogen, den Juryempfehlungen in diesen konkreten drei Fällen ausnahmsweise nicht zu folgen.»
«Politischer Extremismus»
Weimer hatte sich schon bei einem Auftritt im Kulturausschuss des Bundestags am Mittwoch in recht scharfer Wortwahl geäußert. Fördergelder gebe man «nicht an Feinde des Staates, das geht nicht an Extremisten», sagte er dort. Man könne nicht Institutionen fördern, die «verfassungsfeindliche Elemente in sich haben».
Was den drei Buchläden vorgeworfen wird, gab Weimers Behörde aber auf Nachfrage nicht preis. «Die genauere Art dieser Erkenntnisse unterliegt dem Geheimschutz», sagte ein Sprecher. Das gelte auch für das Verfahren selbst. Deshalb hätten die Betroffenen keine Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen.
Allgemein erklärte der Sprecher: «Ziel des Haber-Verfahrens ist es, missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch potenziell extremistische Organisationen, Gruppierungen und Einzelpersonen auszuschließen.»
In öffentlich zugänglichen Verfassungsschutzberichten der Länder Berlin, Bremen und Niedersachsen sowie im Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz tauchen ihre Namen nicht auf.
«Sie haben den Preis verdient»
Betroffen sind drei Buchläden, die in früheren Jahren mit dem Preis bedacht wurden, wie zuerst die «Süddeutsche Zeitung» berichtete. Es sind der Golden Shop (Bremen), die Rote Straße (Göttingen) und der Laden Zur schwankenden Weltkugel (Berlin), wie ihre Anwälte bestätigten. Die Läden seien von einer sachverständigen Jury ausgewählt worden. «Sie haben den Preis verdient», erklärten die Anwälte. Deshalb bereite man Klagen gegen Weimer vor.
Der Grünen-Politiker Sven Lehmann, der Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses, sagte der dpa: «Wenn eine fachkundige und unabhängige Jury auf der Grundlage kultureller Kriterien Buchhandlungen auszeichnet und dies nachträglich seitens der Bundesregierung gekippt wird, dann atmet das den Geist der politischen Willkür.» Die Prüfverfahren des Verfassungsschutzes und ihre Ergebnisse seien geheim und somit nicht anfechtbar. So entstehe «ein Klima der Vorzensur, in dem Kultur nicht mehr angstfrei arbeiten kann», meinte Lehmann.
Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) betonte: «Wir leben in einem Rechtsstaat, und es ist ein schmaler Grat zwischen Meinungsfreiheit und Zensur.» Augenscheinlich habe es keine Information oder Anhörung der Betroffenen gegeben. «Das ist nicht akzeptabel.»
Einblick gefordert
Mit ihrer Klage verlangen die drei Buchläden nach Angaben ihrer Anwälte auch Einblicke ins Verfahren: Es bestehe «ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat.» Dabei werde auch das Haber-Verfahren gerichtlich überprüft werden, erklärten die Juristen.
Gegen das Haber-Verfahren äußerte auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Bedenken. «”Extremistische und terroristische Organisationen, Gruppierungen oder Einzelpersonen” zu vermuten, wie sie durch das Haber-Verfahren erkannt werden sollen, bleibt äußerst fragwürdig, solange keine konkreten Anhaltspunkte offengelegt werden.»
Allgemein betonte der Branchenverband: «Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab.» Auch der Verein PEN Berlin äußerte Kritik.
Lob von der AfD
Der AfD-Kulturpolitiker Götz Frömming lobte hingegen: «Offenbar hat Weimer aus unserer konstruktiven Oppositionsarbeit sowie aus der Berichterstattung alternativer Medien über die Vergabe des Verlagspreises im vergangenen Jahr gelernt und nun Konsequenzen gezogen – gut so.»
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