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Online-Shopping: EU beschließt Gebühr für kleine Päckchen aus Drittstaaten

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Zusätzlich zur Steuer auf im Internet bestellte Ware will die EU eine Pauschale für die Bearbeitung einführen. Ab November gilt sie etwa für Billigware aus China.

Die EU führt eine neue Bearbeitungsgebühr ein, um gegen die Massen kleiner Pakete aus Onlinekäufen aus Drittstaaten vorzugehen. Ab 1. November soll die neue Abgabe für jedes im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkt gelten und von den nationalen Behörden erhoben werden. Darauf einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder in Brüssel, wie beide mitteilten.

Die EU-Kommission soll die Höhe der Gebühr noch festlegen, im Gespräch war zuletzt eine Pauschale von zwei Euro pro Päckchen. Mit der Abgabe will die EU die steigenden Kosten durch die wachsende Zahl kleiner Sendungen aus dem Online-Handel decken, zum Beispiel für Kontrolle der Pakete auf gefährliche Stoffe bei der Einfuhr.

Gebühr zusätzlich zu für Juli geplanten Abgaben

Die Bearbeitungsgebühr kommt zusätzlich zu geplanten neuen Abgaben, die ab Juli fällig werden. Zwar können Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro bislang zollfrei in die EU eingeführt werden. Um unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, gilt jedoch ab Juli für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro pro bestellter Artikel-Art. Diese Maßnahme soll gelten, bis eine neue digitale Plattform fertig ist, mit der Päckchen kontrolliert und bearbeitet werden können. Dann werden alle in die EU eingeführten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig. Derzeit ist das für 2028 geplant.

Die beschlossenen Maßnahmen richten sich vor allem gegen Billigwaren aus China, die über Handelsplattformen wie Shein, Temu oder AliExpress bestellt und in die EU geliefert werden. Nach EU-Angaben wurden im Jahr 2025 insgesamt 5,9 Milliarden Päckchen aus anderen Ländern in die EU verschickt. Mehr als 90 Prozent dieser Päckchen stammten aus China. Bisher sind derartige Sendungen steuerfrei.

Mit dem Abschaffen der Freigrenze will die EU sicherstellen, dass alle Händler die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben, egal wo sie ansässig sind. Ob günstige Produkte durch die neuen Abgaben teurer werden, ist noch unklar. Theoretisch könnten auch die Hersteller oder Importeure die Mehrkosten übernehmen.

Strafen für wiederholte Einfuhr gefährlicher Gegenstände

Zudem einigten sich EU-Parlament und Europarat darauf, Handelsplattformen, die wiederholt gefährliche Gegenstände in die EU liefern, künftig zu bestrafen. Ihnen droht demnach eine Strafzahlung in Höhe von bis zu sechs Prozent des Gesamtwerts aller in den zwölf vorangegangenen Monaten eingeführten Waren. Als letztes Mittel droht demnach ein Verbot der jeweiligen Handelsplattform in der EU. In Kraft treten sollen die Maßnahmen ab 2028.

Zur Begründung verweist die EU auf Tests von Verbraucherorganisationen, wonach mehr als 90 Prozent der Produkte von Plattformen wie Shein oder Temu nicht EU-rechtskonform sind und etwa giftige Chemikalien enthalten. Wegen der schieren Menge der Päckchen aus China können diese von den Zollbehörden meist nicht kontrolliert werden. Mit den neuen Gebühren soll daher auch ein Ausbau der Zollbehörden finanziert werden.

Verbraucherschützer begrüßen EU-Beschlüsse

Die EU-Verbraucherschutzorganisation Beuc begrüßte die Beschlüsse. Die EU sei zuletzt von einem “Päckchen-Tsunami aus China überschwemmt worden, dem die Zollbehörden nicht gewachsen waren”, sagte Beuc-Generaldirektor Agustin Reyna. So hätten Verbraucherschützer beispielsweise Spielzeug entdeckt, das Kinder hätte tödlich verletzen können, ebenso wie “mit verbotenen Chemikalien getränkte Textilien”. Die jetzt beschlossene Reform erschwere es gefährlichen Produkten, in die EU zu gelangen.

Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland (HDE) schicken Shein und Temu täglich etwa 400.000 Pakete an deutsche Kunden. Der Umsatz der beiden Portale in Deutschland lag 2024 demnach zwischen 2,7 und 3,3 Milliarden Euro. Laut HDE kauften im vergangenen Jahr mehr als 14 Millionen Menschen hierzulande bei Temu und Shein ein.

Die Online-Händler Shein und Temu wurden in China gegründet und locken mit extrem billigen Angeboten, Shein vor allem mit Kleidung. Laut Verbraucherschützern häufen sich Kundenbeschwerden wegen mangelnder Qualität der Artikel oder irreführender Rücksendeangaben.

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