Nach Medienberichten über die Beschäftigung von Familienangehörigen aus der Sachsen-Anhalt-AfD in Abgeordnetenbüros hat sich AfD-Chef Tino Chrupalla kritisch geäußert, die Praxis zugleich aber als rechtskonform verteidigt. «Es ist möglich und damit nicht rechtswidrig. Aber ja, ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich finde es trotzdem schwierig», sagte er in der ARD-Sendung «Caren Miosga» und sprach von einem gewissen Störgefühl. Es handele sich um Verträge, die rechtskräftig und nicht zu beanstanden seien. «Ein Geschmäckle hat’s, da gebe ich Ihnen vollkommen recht», sagte er auch.
Der AfD-Chef fügte hinzu, es gebe auch bei anderen Parteien Fälle, in denen Familienangehörige beschäftigt würden.
Spitzenkandidat Siegmund: Rechtsstaatliche Kriterien eingehalten
Hintergrund sind Recherchen von ZDF-«Frontal» und der «Zeit», wonach mehrere Familienangehörige von Politikern der AfD in Sachsen-Anhalt in den Bundestagsbüros von Parteikollegen angestellt seien. Erwähnt wird dabei auch der Vater des AfD-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl Anfang September in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund.
Siegmund hatte sich zu den Berichten in Videos bei X geäußert und unter anderem gesagt, er finde das sogar gut und hätte selbst überhaupt kein Problem damit, ein Familienmitglied eines Parteifreundes anzustellen. Es sei logisch, dass man versuche, Leute zu gewinnen, denen man vertrauen könne. «Das Ergebnis muss passen, wenn alle rechtsstaatlichen Kriterien eingehalten sind – und das ist bei uns der Fall.»
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