Die Verteidiger im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin
Daniela Klette haben vor dem Landgericht Verden Anträge auf Befangenheit gegen die Richter und Schöffen gestellt. Eine Kammer des Gerichts führt derzeit einen Prozess wegen mehrerer Raubüberfälle gegen die 67-Jährige. Klettes Anwälte werfen den Richtern vor, Zweifel an Gutachten zu DNA-Spuren zu ignorieren.
Klette soll mit den ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg
und Ernst-Volker Staub mehrere Geldtransporter und Supermärkte
überfallen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Ermittler
fanden in Fluchtautos DNA-Mischspuren. Darunter sollen laut einer
Expertin auch Spuren von Daniela Klette gewesen sein.
Ihre Anwälte bezweifelten jedoch, dass die Gutachterin sauber arbeitete. Sie warfen ihr vor, verbotenerweise wie eine Polizistin ermittelt zu haben. Außerdem sei sie voreingenommen, weil sie die Namen der Betroffenen kannte und nicht, wie sonst üblich, anonymisiert die DNA-Spuren analysiert habe.
Gericht hat keine Zweifel an Objektivität von Gutachterin
Klettes Verteidigung ließ deshalb ein weiteres Gutachten einholen und stellte einen Antrag auf Befangenheit gegen die Spezialistin. Das Gericht sah dies anders und lehnte den Antrag ab. Die Argumentation der Verteidigung überzeuge nicht, entschied das Gericht. Die Expertin arbeite außerordentlich gewissenhaft.
Das wiederum will die Verteidigung nicht akzeptieren und begründet damit einen Antrag auf Befangenheit gegen die drei Berufsrichter und die beiden Schöffen. Das Gericht verkündete daraufhin einen weiteren Beschluss und betonte, dass es “keine Zweifel an der Objektivität und Plausibilität” der Gutachten gebe.
Klettes Anwälte reagierten mit einem zweiten Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer. Ihre Mandantin sei besorgt, dass das Gericht schon von ihrer Schuld überzeugt sei. Die Anwälte werfen den Richtern vor, aufkommende Zweifel zu ignorieren und das Verfahren möglichst schnell beenden zu wollen.
Prozess soll bald abgeschlossen worden
Der Prozess soll nach Angaben des Gerichts schon bald zu Ende gehen. Nach Ostern könnten die Plädoyers beginnen. Ursprünglich waren Verhandlungstermine bis Ende September geplant.
Eine andere Kammer des Landgerichts muss
nun über die Anträge auf Befangenheit entscheiden. Nach Einschätzung eines Gerichtssprechers
könnte die Entscheidung Ende dieser Woche getroffen werden. Selbst wenn
die Anträge angenommen würden, sollte sich das Verfahren deshalb nicht lange
verzögern: Sicherheitshalber verfolgen Ersatzrichter von Anfang an den
Prozess.
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