Das Bundesinnenministerium will an seinen Plänen festhalten, alte Informationen von Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern ließen, weiterzugeben. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten und queerpolitischen Sprecherin, Nyke Slawik, hervor, die der ZEIT vorliegt. Der Bundesrat hatte dem Vorhaben im Herbst nicht zugestimmt, das Melderegister ist Ländersache.
Der Antwort auf Slawiks Anfrage zufolge führt das Bundesinnenministerium aktuell “Gespräche mit den Ländern zur Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen, um eine Zustimmung des Bundesrates zu erreichen”. Das Bundesinnenministerium hält es demnach weiterhin für notwendig, ein Instrument zur “Übermittlung des früheren Geschlechtseintrags sowie Ort, Behörde und
Datum der Änderung bezogen auf Änderungen des Geschlechtseintrags” vorzusehen.
Das Ministerium folgt damit der Einschätzung des Innen- und des Rechtsausschusses des Bundesrates, welche die Weitergabe solcher Informationen für notwendig hielten, um “das Offenbarungsverbot zu beachten und ihre Aufgaben entsprechend zu erfüllen”. Der Familienausschuss hatte die Einschätzung dagegen abgelehnt, der Bundesrat stimmte im vergangenen Oktober letztlich nicht über das Vorhaben ab. Bisher haben Meldeämter keine Kenntnis über frühere Namen und Geschlechtseinträge von zu ihnen zuziehenden Personen.
BMI sieht Notwendigkeit für Behörden
Das Selbstbestimmungsgesetz, das vom Parlament verabschiedet wurde und zum November 2024 in Kraft getreten war, vereinfacht die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen im Melderegister. Damit entfallen unter anderem Nachweispflichten durch Betroffene. Die vereinfachte Eintragsänderung wurde von Kritikern als Einladung zum Missbrauch kritisiert, von Betroffenen jedoch als befreiend empfunden. Das Offenbarungsverbot verbietet die Weitergabe früherer Daten, dieses Verbot hat jedoch Ausnahmen, beispielsweise bei der Strafverfolgung.
Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums ist eine Weitergabe von früheren Daten von Menschen, die ihren Eintrag im Melderegister ändern ließen, jedoch notwendig zur Erfüllung der Aufgaben der Meldeämter und weiterer Behörden. “Das [Selbstbestimmungsgesetz] sieht vor, dass bisherige Einträge in amtlichen Registern erhalten bleiben”, schreibt das Bundesinnenministerium dazu. Das sei die Grundlage für die geplante Verordnung: “Die Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen ist nötig, da Meldebehörden das Melderegister – wie vom Selbstbestimmungsgesetz vorgesehen – fortschreiben.” Die zuständige Meldebehörde informiere dann die weiteren Behörden, die für ihre Aufgabenerledigung die Daten benötigten.
Widerstand von Grünen und Verbänden
Gegen die Weitergabe der alten Daten gibt es jedoch Widerstand – aus verschiedenen Gründen. “Egal ob cis oder trans*, kein Mensch möchte, dass die eigenen hochsensible Informationen ohne Anlass zwischen Behörden ausgetauscht werden. Deshalb gibt es in Deutschland aus gutem Grund den Datenschutz”, sagt Slawik dazu.
Schon bei der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes hatte es Diskussion um den Umgang mit veralteten, abgelegten Namen, sogenannten Deadnames, gegeben. Auch die Information über die Tatsache der Geschlechtseintragsänderung soll nach Willen von Kritikern des Vorhabens unter Verschluss bleiben. Vertreter queerer Menschen fürchten, ansonsten könnten Listen von Menschen entstehen, die einmal ihre Daten ändern ließen.
Slawik kritisiert, das Ministerium stelle queere Menschen unter Generalverdacht: “Obwohl wir ein gesondertes Meldewesen für trans*, inter* und nicht-binäre Personen vergangenes Jahr im Bundesrat blockiert haben, hält das Bundesinnenministerium weiter an ihr fest.” Das BMI verschlechtere mit der Verordnung die Situation für queere Menschen: “Mit seinem Generalverdacht gegenüber trans*, inter* und nicht-binären Menschen verletzt es deutlich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.”
Auch aus der Bevölkerung gibt es Widerstand: So unterzeichneten mehr als 260.000 Menschen bereits eine Petition von Campact gegen die gesonderte Erfassung der Daten queeren Menschen.
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