Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetzentwurf verstärkt gegen Scheinvaterschaften vorgehen. Dazu billigte das Kabinett einen Entwurf, wonach eine Vaterschaft künftig in bestimmten Fällen erst anerkannt wird, nachdem die zuständige Ausländerbehörde dem zugestimmt hat. Das betrifft Vaterschaften, bei denen ein sogenanntes “aufenthaltrechtliches Gefälle” besteht – also eine Situation, in der beispielsweise ein Elternteil eine deutsche Staatsbürgerschaft oder einen sicheren Aufenthaltstitel besitzt, der andere jedoch nicht.
Betrüger machen daraus bislang ein Geschäftsmodell, bei dem Männer gegen Geld Vaterschaften anerkennen. Damit bekommt meist nicht nur das Kind einen Aufenthaltstitel, sondern auch die Mutter. Laut dem Regierungsentwurf könnten davon jährlich 65.000 Verfahren betroffen sein. Da die Männer meist keinen Unterhalt zahlen und dafür der Staat einspringen muss, rechnen Experten mit einem bislang entstandenen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe.
Das derzeit geltende Recht sei laut Ausländerbehörden, Standesämtern und Auslandsvertretungen “nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern”, teilten das Innen- und Justizministerium laut dem Entwurf mit. Eine Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung einer Vaterschaft soll aber auch in Zukunft nicht erforderlich sein, wenn der Mann der leibliche Vater ist, die Eltern bereits ein gemeinsames Kind haben, nach der Geburt heiraten oder seit mindestens 18 Monaten zusammenwohnen.
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