Eine Jury im US-Bundesstaat New Mexico hat dem Facebook-Mutterkonzern Meta schwerwiegende Verstöße gegen das Verbraucherschutzrecht beim Umgang mit Kindern auf seinen Social-Media-Plattformen bescheinigt. Die Geschworenen sahen Tausende Verstöße als erwiesen an, die sich zusammen auf eine Strafe im Umfang von 375 Millionen US-Dollar (ca. 323 Millionen Euro) beliefen. Nach einem siebenwöchigen Verfahren begründeten die Geschworenen ihren Schuldspruch damit, dass das Unternehmen den eigenen Profit über das Kindeswohl gestellt habe. Zu Meta gehören neben Facebook auch Instagram und WhatsApp.
Die Geschworenen schlossen sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, wonach Meta verschwiegen haben soll, was das Unternehmen über die Gefahren sexueller Ausbeutung von Kindern auf seinen Plattformen und über Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Kindern gewusst habe. Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates hatte Meta vorgeworfen, Nutzer über die Sicherheit von Facebook, Instagram und WhatsApp zu täuschen und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu begünstigen. Sexualstraftätern sei ein ungehinderter Zugang zu minderjährigen Nutzern gewährt worden, was oft zu tatsächlichem Missbrauch und Menschenhandel führe.
Die Geschworenen stimmten auch Vorwürfen zu, dass Meta falsche oder irreführende Angaben gemacht habe. Der Konzern habe “gewissenlose” Geschäftspraktiken angewandt, die die Verletzlichkeit und Unerfahrenheit von Kindern in unfairer Weise ausgenutzt hätten. Meta habe damit gegen Teile des Unfair Practices Act verstoßen. Das Verbraucherschutzgesetz von New Mexico verbietet insbesondere unlautere oder irreführende Geschäftspraktiken im Handel und bei Dienstleistungen.
Meta will in Berufung gehen
Ein Sprecher von Meta schrieb in einem Statement, der Konzern werde in Berufung gehen. “Wir arbeiten hart, damit Menschen auf unserer Plattform in Sicherheit bleiben. Wir sind uns der Herausforderungen bewusst, die mit der Identifizierung und Entfernung von böswilligen Akteuren oder schädlichen Inhalten verbunden sind”, teilte er mit.
Die Entscheidung in New Mexico ist das erste Geschworenenurteil dieser Art gegen den Social-Media-Konzern. Meta steht seit Jahren wegen des Umgangs mit dem Jugendschutz in der Kritik. Ausgelöst wurde dies unter anderem durch die Aussage einer Whistleblowerin vor dem Kongress im Jahr 2021. Demnach soll das Unternehmen gewusst haben, dass seine Produkte schädlich sein könnten, sich jedoch geweigert haben, Maßnahmen zu ergreifen.
Meta ist derzeit mit Tausenden Klagen konfrontiert, in denen dem Unternehmen und anderen Social-Media-Anbietern vorgeworfen wird, ihre Produkte absichtlich so zu gestalten, dass sie bei jungen Menschen Suchtpotenzial haben. Das soll den Klagen zufolge zu einer landesweiten Krise im Bereich der psychischen Gesundheit geführt haben.
Ein prominenter Fall wird gerade in Los Angeles verhandelt. In dem Prozess wirft eine 20-jährige Hauptklägerin, die unter dem Akronym K.G.M. auftritt, sozialen Netzwerken vor, ihre Dienste mit Absicht so gestaltet zu haben, dass Nutzer süchtig danach werden. Die Klägerin führt ihre Depressionen, Angststörungen und ihr verzerrtes Körperbild auf das Nutzen der Plattformen schon als kleines Kind zurück. Meta weist bislang jegliche Verantwortung zurück.
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