Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Nutzung von Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein entkriminalisieren. “Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung”, sagte Hubig der Neuen Osnabrücker Zeitung. Entsprechende Strafverfahren würden viele Ressourcen in der Justiz binden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten, sagte die Ministerin.
Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist, begeht bislang eine Straftat – und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.
Insbesondere angesichts des überlasteten Justizsystems stellt Hubig infrage, ob Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können, wirklich ins Gefängnis gehörten. Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, soll die Strafwürdigkeit von Fahrten ohne gültiges Ticket laut der Ministerin kritisch geprüft werden.
Neben Hubig fordert auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine Entkriminalisierung. “Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens”, sagte Swen Walentowski vom DAV der Neuen Osnabrücker Zeitung. Dem Verein zufolge betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich.
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