Einem Urteil des Landgerichts München zufolge darf das US-Unternehmen Amazon in Deutschland nicht einseitig die Vertragsbedingungen seines Streamingdiensts Prime Video ändern und den Zuschauern Werbespots zeigen. Damit habe der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit einer Klage gegen Amazon Erfolg gehabt, teilte das Gericht mit. Amazon soll den Kunden nun ein “Berichtigungsschreiben” schicken.
Laut Urteil hatte Amazon Anfang 2024 die Prime-Video-Kunden per Mail informiert, dass ab Februar in begrenztem Umfang Werbung gesendet würde. Wer keine Werbung sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Die 33. Zivilkammer sieht in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Amazon behält sich eine Anfechtung der Entscheidung vor: “Wir werden das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen”, sagte ein Sprecher.
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