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Uganda: Internationales Strafgericht bestätigt Anklage gegen Joseph Kony

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Seit 2005 wird der Milizenführer Joseph Kony per Haftbefehl gesucht, nach der Anklagebestätigung könnte ein Prozess starten. Doch dafür müsste Kony erst gefasst werden.

Der Internationale Strafgerichtshof hat die Anklage gegen den Milizenführer Joseph Kony wegen schwerer Kriegsverbrechern in Uganda von 2002 bis 2005 bestätigt. Es gebe genügend Beweise für die Anklageerhebung in allen 39 von der Anklage vorgebrachten Fällen, urteilten die Richter in Den Haag. Darunter seien 29 Fälle, in denen Kony als “indirekter Mittäter” oder Auftraggeber angeklagt werden könne.

Zudem gebe es in zehn Fällen ausreichend Beweise für Verbrechen, die Kony selbst verübt haben soll. Diese Fälle beziehen sich auf zwei mutmaßliche Opfer Konys, die gezwungen worden seien, seine “Ehefrauen” zu sein. Zu den Anklagepunkten gehören Mord, Folter, Vergewaltigung, Sklaverei und Zwangsheirat.

Prozess kann ohne Kony nicht beginnen

Anfang September hatte der Internationale Strafgerichtshof ein Vorverfahren gegen Kony begonnen, in Abwesenheit des Angeklagten. Der strafrechtliche Hauptprozess gegen ihn kann jedoch nicht in Abwesenheit erfolgen, für ihn muss Kony anwesend sein. Der mittlerweile 64-jährige mutmaßliche Kriegsverbrecher ist jedoch seit über 20 Jahren auf der Flucht und soll mittlerweile in schlechter körperlicher Verfassung sein. Es gilt auch als möglich, dass er nicht mehr lebt.

Nach der Ausstellung des Haftbefehls 2005 hatten mehrere Staaten, internationale Polizei, afrikanische Truppen und zeitweise das US-Militär nach ihm gesucht. Auch eine globale Medienkampagne 2012, mit der Kony aufgespürt werden sollte, blieb erfolglos. 

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.

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