Wenn sich Prominente oder Politiker gegen Medienberichte wehren, ist das für deutsche Pressekammern Routine. Dass jedoch ein souveräner Staat als Kläger auftritt, weil er sich durch einen Artikel in seiner Ehre verletzt fühlt – das ist ein höchst ungewöhnlicher Fall. Das Königreich Marokko hatte im Sommer 2021 diesen ungewöhnlichen Weg gewählt, um gegen die Berichterstattung von ZEIT und Süddeutscher Zeitung über die Spionagesoftware Pegasus vorzugehen. Nun ist Marokko damit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe auch in letzter Instanz gescheitert. Zuvor hatten das Hamburger Landgericht und in einer Berufungsverhandlung das Hanseatische Oberlandesgericht die Klagen Marokkos als unbegründet abgewiesen.
Recherchen von ZEIT, SZ und 15 anderen Redaktionen unter Führung der Medienorganisation Forbidden Stories hatten 2021 aufgedeckt, wie Geheimdienste und Polizeibehörden in zahlreichen Ländern die Cyberwaffe der israelischen Firma NSO missbrauchten. Neben Journalistinnen, Menschenrechtsaktivisten und Anwälten war demnach auch die französische Regierung zum Ziel von Cyberangriffen mit Pegasus geworden. Diese Angriffe auf französische Regierungsmitglieder gingen wahrscheinlich von marokkanischen Behörden aus. Marokko bestreitet dies und sogar die Nutzung der Software überhaupt.
Während Marokko die Berichterstattung darüber als ehrverletzend gerichtlich untersagen lassen wollte, kam das höchste deutsche Gericht zu einem anderen Ergebnis. Der BGH hat entschieden, “dass einem ausländischen Staat keine äußerungsrechtlichen Abwehransprüche gegen inländische Medien zustehen”.
Holger Stark, stellvertretender Chefredakteur der ZEIT und damals Teil des Pegasus-Rechercheteams, begrüßt das Karlsruher Urteil: “Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Pressefreiheit und für den investigativen Journalismus – gerade bei Recherchen mit internationaler Relevanz. In dem Verfahren ging es um eine grundsätzliche Rechtsfrage: ob ein ausländischer Staat in Deutschland presserechtliche Unterlassung verlangen kann, als stünde ihm ein Ehrenschutz wie einer Privatperson zu. Nach beiden Vorinstanzen hat nun auch der BGH den Versuch einer solchen Ausweitung zurückgewiesen.”
Untersuchungsausschuss im Europaparlament
Die Pegasus-Recherchen hatten in den vergangenen Jahren weitreichende Folgen. So behandelte das Europäische Parlament den Missbrauch der Spionagesoftware in einem Untersuchungsausschuss und verurteilte in mehreren Resolutionen die Überwachung europäischer Amtsträger. Die Europaparlamentarier forderten strengere Regeln und Exportkontrollen. In den USA setzte das Handelsministerium im November 2021 NSO auf die Entity List und kappte damit den Zugang zu US-Technologie. Frankreichs Präsident Macron ließ sein Telefon austauschen und beauftragte eine Sicherheitsbehörde mit Untersuchungen, die mehrere Pegasus-Infektionen bestätigten. Algerien brach im August 2021 die diplomatischen Beziehungen zu Marokko unter anderem nach Vorwürfen der umfangreichen Ausspähung von algerischen Telefonnummern ab.
Die Regierung des Königreichs Marokko bestreitet alle Vorwürfe kategorisch und reichte Unterlassungsklagen auch gegen Medien und NGOs in Frankreich und Spanien ein, die juristisch ebenfalls erfolglos blieben.
Die NSO Group, Anbieter der Pegasus-Software, durchlebte zuletzt wirtschaftlich schwierige Zeiten. Das Unternehmen weist Vorwürfe der missbräuchlichen Nutzung seiner Software als “politisch motiviert” zurück und betont, die Software diene ausschließlich zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung. Sie gibt jedoch keine Details zu Kunden preis, auch nicht zu Marokko. NSO kündigte jedoch im Oktober 2021 den Vertrag mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, nachdem Pegasus zur Überwachung der geschiedenen Ehefrau von Dubais Herrscher eingesetzt worden war. Laut eigenem Transparenzbericht für 2022/23 trennte sich NSO insgesamt von sechs Regierungskunden, was einen Verlust von 57 Millionen US-Dollar bedeutete, und will 2024 Aufträge im Volumen von mehr als 20 Millionen US-Dollar wegen menschenrechtlicher Bedenken abgelehnt haben.
Hohe Straf- und Entschädigungszahlungen an WhatsApp
Ein Londoner Gericht wies Anfang dieses Jahres Saudi-Arabien an, mehr als drei Millionen Pfund Schadenersatz an einen in London ansässigen Dissidenten zu zahlen, dessen Telefon mit der Pegasus-Spionagesoftware angegriffen worden war.
Außerdem verklagten die Techkonzerne Apple und WhatsApp/Meta NSO wegen unerlaubter Angriffe auf ihre Kundschaft. Eine Bundesjury entschied im Mai 2025, dass NSO rund 168 Millionen US-Dollar Straf- und Entschädigungszahlungen an WhatsApp/Meta zahlen muss. Ein Richter hatte zuvor festgestellt, dass das Unternehmen gegen Anti-Hacking-Gesetze verstoßen hatte, als rund 1.400 WhatsApp-Nutzer mit Pegasus infiziert wurden.
Internationale Organisationen wie das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte fordern ein Moratorium für den Export von Spyware und verweisen ausdrücklich auf Missbrauchsrisiken. Zivilgesellschaftliche Akteure wie Amnesty International und Citizen Lab fordern seit 2021 einen globalen Verkaufs- und Einsatzstopp für hochinvasive Spyware, solange keine wirksamen Kontrollmechanismen existieren.
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