Angesichts der jüngsten Warnstreiks im öffentlichen Dienst fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine gesetzliche Einschränkung des Streikrechts. “Deutschland braucht dringend ein Gesetz für Fairnessregeln bei Streiks”, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der Bild-Zeitung.
Kampeter warf der Gewerkschaft Ver.di eine verantwortungslose Streikstrategie vor. “Erst streiken, dann verhandeln – das zerstört Vertrauen”, teilte Kampeter mit. Hintergrund sind die laufenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst. Die Gewerkschaft Ver.di und der Beamtenbund dbb fordern für die rund 2,2 Millionen Beschäftigten sieben Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 300 Euro zusätzlich im Monat.
Derzeit hat Ver.di bundesweit zu Streiks aufgerufen. Betroffen sind alle Bereiche mit den Ländern als Arbeitgeber, insbesondere Unikliniken, Straßenbauverwaltungen und die IT. Nach zwei ergebnislosen Verhandlungsterminen treffen die Gewerkschaften und Arbeitgeber vom 11. bis zum 13. Februar voraussichtlich letztmals zusammen.
Ver.di führt die Verhandlungen für Lehrkräfte und Hochschulbeschäftigte sowie Angestellte im Strafvollzug und im Justizwesen. Für mehr als 900.000 Tarifbeschäftigte wird direkt verhandelt. Auf rund 1,3 Millionen Beamtinnen und Beamten soll ein Ergebnis nach den Forderungen der Gewerkschaften später in den einzelnen Ländern per Gesetz übertragen werden. Ausgenommen ist Hessen, wo separat verhandelt wird.
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