Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren müssen sich einen längeren Auslandsaufenthalt bei der Bundeswehr genehmigen lassen. So steht es im neuen Wehrpflichtgesetz, das seit dem 1. Januar in Kraft ist. Eine Genehmigung ist demnach ab drei Monaten Auslandsaufenthalt notwendig. Laut Verteidigungsministerium galt die Regelung bereits während des Kalten Krieges. Per Verwaltungsvorschrift sollen die Genehmigungen aber allen erteilt werden, solange kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt. Die Frankfurter Rundschau hatte zuerst über den Paragrafen berichtet. Es folgte viel Kritik: Die AfD fordert eine pragmatische Lösung, um unnötige Bürokratie zu verhindern. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann, erwartet eine Korrektur des Gesetzes, und die Linkenpolitikerin Desiree Becker sprach von einem “handwerklich schlecht” gemachten Gesetz. Wieso ist die Gesetzesänderung nicht früher aufgefallen? Diese und weitere Fragen beantwortet Nils Markwardt, Redakteur im Politischen Feuilleton der ZEIT.
Trump rühmte sich Ende letzten Jahres schon damit, den Krieg im Kongo beendet zu haben. Doch trotz des Friedensvertrags flammt der inzwischen 30-jährige Konflikt wieder auf, es sollen bereits Millionen Menschen gestorben sein. Aktuell kämpft die kongolesische Armee im Osten des Landes gegen die Rebellenfraktion M23, es geht um Land und Ressourcen. Die Rebellen bekommen dabei Unterstützung aus dem Nachbarland Ruanda, dem sie im Gegenzug Bodenschätze wie Coltan liefern, das weltweit für Handys und Computer gebraucht wird. Auch die Zivilbevölkerung leidet unter der Herrschaft der Rebellen. Wieso Trumps Friedensvertrag nicht die gewünschte Ruhe gebracht hat und wie die Situation heute für die Menschen im Land ist, weiß Andrea Böhm. Sie berichtet für die ZEIT aus und über Subsahara-Afrika.
Und sonst so? Oll aber toll: Die Redaktion klamüsert fast ausgestorbene Worte zusammen
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