In dem Vorgang steckt mehr demokratische Normalität, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Am Mittwoch hat die Hamburger CDU in der Bürgerschaft beantragt, den Klimavolksentscheid aus dem Oktober dieses Jahres rückgängig zu machen. Das rot-grüne Senatslager reagierte empört: Die Christdemokraten würden den erklärten Willen der Bürger missachten.
Doch so einfach ist es nicht. In der Bürgerschaft versammeln sich die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Hamburgerinnen und Hamburger. Was sie beschließen, ist per definitionem nicht undemokratisch. Und das Recht, Volksentscheide aufzuheben, sichert die Landesverfassung den Abgeordneten ausdrücklich zu.
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