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Elterngeld: Prien will Wohlhabende nicht vom Elterngeld ausschließen

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Besserverdienende sollen nicht vom Elterngeld ausgenommen werden, findet die Bundesfamilienministerin. Die Unterstützung für Eltern will Karin Prien sogar erhöhen.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die Einkommensgrenze beim Elterngeld nicht
antasten. Daran wolle sie »nichts verändern«, sagte sie im Deutschlandfunk. Alle, die bisher Elterngeld beziehen, sollen das also auch weiterhin können, Besserverdienende nicht ausgenommen werden. Einsparungen müssten an anderer Stelle erreicht werden, sagte Prien. Auch der Koalitionspartner SPD hatte sich gegen pauschale Kürzungen ausgesprochen.

Prien warb sogar dafür, die Elterngeldsätze anzuheben. »Ich würde bei den Mindest- und Höchstbeträgen eher darüber nachdenken, noch mal ein Stück weit nach oben zu gehen«, sagte sie. »Aus meiner Sicht muss es ja immer darum gehen, die Rahmenbedingungen
für Familien so zu gestalten, dass Menschen in Deutschland mehr Lust auf
Kinder haben«, sagte Prien. Daher
dürften Familien auch nicht diejenigen sein, »die am ehesten
herangezogen werden, wenn es um Sparen geht«. Eltern müssten sich auf die geltenden Regelungen
verlassen können
. Union-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte eine Erhöhung des Elterngeldes zuletzt ausgeschlossen.

Einsparungen bei anderen Stellschrauben

Für Einsparungen bieten sich nach Priens Ansicht »einmal die Partnerschaftlichkeit, aber zum anderen auch die Bezugsdauer an«. Eltern können sich die Bezugszeit des Elterngeldes aufteilen, teilweise aber auch gleichzeitig nehmen. Derzeit wird das Basiselterngeld bis zu 14
Monate lang gezahlt, wenn Paare sich den Zeitraum aufteilen. Was sie konkret verändern will, sagte Prien nicht. Voraussetzung sei für sie, dass
Familien gleichzeitig steuerlich stärker gefördert würden und der Bund
seinen Beitrag zur Kinderbetreuung erhöhe.

Prien sagte zudem, es müsse auch künftig
attraktiv sein, Elterngeld zu beziehen
– für Männer und Frauen
gleichermaßen. Viele Frauen blieben nach der Geburt eines Kindes
dauerhaft in Teilzeit
, »mit erheblichen Folgen für unser
Sozialversicherungssystem«.

Details zum Elterngeld würden bis zum geplanten Kabinettsbeschluss über den
Bundeshaushalt am 7. Juli ausgehandelt, sagte Prien. Spielraum entstehe durch
die sinkenden Kinderzahlen: »Die Frage, inwieweit der Rückgang der
Geburtenzahlen, der ja auch schon zu einer erheblichen Einsparung führt, (…) mitzuberücksichtigen ist bei dem Sparprogramm, ist eine
ganz entscheidende Frage«, sagte Prien.

Geplante Kürzungen im Familienetat

Das Elterngeld ist ein Einkommensersatz für
Mütter und Väter, wenn sie für die Kinderbetreuung eine Auszeit von der
Arbeit nehmen. Die Einkommensgrenze liegt für Geburten ab dem 1. April
2025 bei 175.000 Euro
. Im laufenden Jahr stellt der Bund rund 7,5 Milliarden Euro für die Leistung bereit. In beinahe allen Ressorts wurden jedoch mögliche Einsparungen vereinbart. Prien zeigte sich zuversichtlich, dass die Koalition »ein gutes Modell hinkriegen« werde.

Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des vorherigen Nettolohns
des Beziehers, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Die
Sätze wurden seit 2007 nicht angepasst, obwohl die Inflation den Wert der elterlichen Unterstützung stark gedrückt haben dürfte.

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