Nicht alles neu macht der Mai, aber doch einiges. Die Maßnahmen des Entlastungspakets, mit dem die Regierungskoalition auf den Irankrieg und dadurch steigende Preise reagiert, sollen in Kraft treten. Russland leitet kein kasachisches Öl mehr durch die Druschba-Pipeline nach Deutschland, Bundeswirtschaftsministerin Reiche nennt das »verkraftbar«.
Außerdem soll das Onlineportal für Anträge auf die neue E-Auto-Förderung an den Start gehen, italienische Schnellzüge auf deutschen Schienen fahren und das Neugeborenenscreening um weitere Untersuchungen erweitert werden. Die Änderungen im Überblick
Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel wird gesenkt
Als Reaktion auf die durch den Irankrieg gestiegenen Kraftstoffpreise wird die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel gesenkt, und zwar um 17 Cent pro Liter. Die Regelung tritt am 1. Mai in Kraft und gilt für zwei Monate. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass durch diese Maßnahme 1,45 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren gehen.
Wie viel günstiger die Kraftstoffe durch die Steuersenkung werden, ist noch unklar. Im Gesetzentwurf hieß es, dass die Senkung »das Potenzial« biete, »bei vollständiger Weitergabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zu ermöglichen«. Die Ölwirtschaft hat angekündigt, den Rabatt an die Kunden weiterzugeben.
2022 gab es schon mal einen temporären Tankrabatt. Die bundesweiten Tagesdurchschnittspreise für E10 sanken damals zu Beginn binnen eines Tages um gut 27 Cent, obwohl die Steuersenkung rund 35 Cent betrug. Der Dieselpreis sank zum Start um knapp 12 Cent, obwohl der Steuerunterschied bei rund 17 Cent lag.
Steuerfreie Entlastungsprämie soll ermöglicht werden
Ebenfalls eine Reaktion auf durch den Irankrieg gestiegene Preise soll die neue Entlastungsprämie sein. Arbeitgebern soll ermöglicht werden, ihren Angestellten eine Prämie von bis zu 1.000 Euro auszubezahlen. Auf diese werden keine Steuern oder sonstigen Abgaben erhoben. Es ist auch möglich, die 1.000 Euro schrittweise in kleineren Beträgen auszuzahlen.
Der Bundestag hat die Prämie bereits beschlossen, der Bundesrat muss in seiner Sitzung am 8. Mai noch zustimmen. Die Zahlung der Prämie ist bis zum 30. Juni 2027 möglich. Die Maßnahme ist freiwillig, kein Arbeitgeber muss zahlen.
Anträge für E-Auto-Förderung sollen möglich werden
Laut dem Bundesumweltministerium soll ab Mai das Onlineportal für Anträge auf die neue E-Auto-Förderung nutzbar sein. Ein genaues Datum wurde bisher nicht mitgeteilt. Anträge können aber auch rückwirkend gestellt werden. Die Förderung wird für E-Autos gezahlt, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden.
Die Basisförderung für reine Elektroautos beträgt 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range-Extender 1.500 Euro. Haushalte, deren Jahreseinkommen unter 60.000 Euro im Jahr liegt, erhalten 1.000 Euro mehr, die mit weniger als 45.000 Euro weitere 1.000 Euro. Für ein Kind unter 18 gibt es 500 Euro mehr, für zwei 1.000 Euro. Die Maximalförderung beträgt also 6.000 Euro. Haushalte ohne Kinder mit einem Einkommen von mehr als 80.000 Euro im Jahr erhalten keine Förderung. Mit einem Kind unter 18 steigt diese Grenze auf 85.000 Euro, mit zweien auf 90.000.
Beschäftigte des Bundes und der Kommunen bekommen mehr Geld
Die Entgelte im öffentlichen Dienst steigen ab 1. Mai. Die bereits im vergangenen Jahr erzielte Tarifeinigung sieht vor, dass die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des Bundes und der Kommunen 2,8 Prozent mehr Geld bekommen.
Zusätzlich plant das Bundesinnenministerium eine weitere Anhebung der Besoldung von Bundesbeamten. Eine neue Besoldungstabelle, die ab Mai gelten soll, würde die Ausgaben für Bundesbeamte um mehrere Milliarden Euro jährlich steigen lassen. An einem ursprünglichen Entwurf nahm das Innenministerium noch einmal Änderungen vor. Spitzenbeamte sollen entgegen früherer Ankündigungen doch keine Erhöhung über die Tarifeinigung hinaus bekommen. Der Gesetzesentwurf zur neuen Besoldungstabelle muss noch durch Bundestag und Bundesrat.
Russland stoppt Transport von kasachischem Öl nach Deutschland
Ab dem 1. Mai will Russland kein Öl aus Kasachstan mehr durch die Druschba-Pipeline nach Deutschland weiterleiten. Das Öl werde über andere Strecken umgeleitet, sagte der für
Energiefragen zuständige Vizeregierungschef Alexander Nowak der
russischen Nachrichtenagentur Interfax zufolge. Begründet wurde der Schritt offiziell mit »den derzeitigen technischen Möglichkeiten«. Bisher wurde das kasachische Öl durch die Druschba-Pipeline zur Raffinerie in Schwedt transportiert.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bezeichnete den angekündigten Lieferstopp als »verkraftbar«. Sie verwies auf alternative Lieferwege über die Häfen von Danzig und Rostock. Die Produktion in Schwedt würde sich dann zwar leicht reduzieren, »aber wir stehen nicht mit leeren Händen da«, sagte Reiche der Welt am Sonntag. Es sei »nicht das erste Mal, dass Russland Energie als Waffe einsetzt«. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bezeichnete die Ankündigung Russlands dagegen als »klaren Rückschlag«. Man werde aber alles dafür tun, dass die Produktion weiterlaufen könne.
Italienische Schnellzüge fahren durch Deutschland
Wenn Sie einen Frecciarossa in freier Wildbahn entdecken, heißt das nicht zwangsläufig, dass Sie aus Versehen in Italien gelandet sind. Denn der italienische Schnellzug ist ab Mai für Probefahrten auf deutschen Schienen unterwegs.
Diese Probefahrten sind Teil eines Zulassungsprozesses. Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember soll der Frecciarossa 1000 auf den neuen Direktverbindungen München–Mailand und München–Rom eingesetzt werden. Die Fahrt von München nach Mailand wird rund sechseinhalb Stunden dauern, die nach Rom etwa achteinhalb Stunden. Perspektivisch soll das Angebot schrittweise bis nach Berlin beziehungsweise Neapel ausgeweitet werden.
Neugeborenenscreening wird erweitert
Ab dem 15. Mai gehören weitere Untersuchungen zum Neugeborenenscreening.
Dazu zählen die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie der
Stoffwechselerkrankungen Homocystinurie, Propionazidämie und
Methylmalonazidurie. Mit dem Neugeborenenscreening sollen angeborene
Stoffwechselerkrankungen und auch Störungen des Blut- und Immunsystems
erkannt werden.
Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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