Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will in Kürze einen Entwurf für ein Gesetz für flexiblere
Arbeitszeiten vorstellen. »Sie können damit rechnen, dass wir im Juni
einen Gesetzentwurf vorlegen, denn es gibt einen klaren Auftrag aus dem
Koalitionsvertrag«, sagte die SPD-Politikerin bei der Regierungsbefragung im Bundestag. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die
Möglichkeit einer wöchentlichen anstelle einer täglichen
Höchstarbeitszeit zu schaffen.
Die Koalition wolle
»insbesondere für Familien die Arbeitszeit flexibler machen«, sagte Bas. Dazu seien
bereits viele Vorschläge im Arbeitsministerium gemacht worden. Gleichzeitig sollen insbesondere Frauen vor ausgedehnten Arbeitszeiten geschützt werden,
damit am Ende nicht »Frauen aus dem Arbeitsmarkt rausgehen, weil sie es
mit der Familie nicht vereinbaren können«, sagte die Ministerin. Teil
des Gesetzentwurfs sei deshalb auch die elektronische
Arbeitszeiterfassung.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit für alle Branchen
Die Gewerkschaften lehnen das Vorhaben
kategorisch ab. Die CSU hingegen hatte zu Jahresbeginn zur Eile gemahnt,
um das Vorhaben noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Bas sagte, gemeinsam mit der geplanten Flexibilisierung wolle sie auch
die elektronische Arbeitszeiterfassung regeln, um eine Ausweitung der
Arbeitszeiten zu verhindern: »Es soll ja auch nicht ausbeuterisch
werden.«
Auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte
bereits im Januar auf eine schnelle Umsetzung gedrängt und sich
für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit für alle Branchen
ausgesprochen. Nach dem geltenden Gesetz ist in der
Regel eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden bei einer
48-Stunden-Woche die Obergrenze.
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