Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat auch die zweite Klage gegen die Förderung von Erdgas vor der Nordseeinsel Borkum abgewiesen. Geklagt hatte die Stadt Borkum. Ihrer Ansicht nach hatte das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und
Geologie (LBEG) bei der Genehmigung die Gefahr von Erdbeben, Auswirkungen auf das
Trinkwasser und den Tourismus nicht ausreichend berücksichtigt. Das OVG in Lüneburg urteilte dagegen, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen »nicht erheblich genug« seien. Bei möglichen Erdbeben wäre die Trinkwasserversorgung nicht gravierend beeinträchtigt.
Das Landesamt sieht sich durch das Urteil in seiner Rechtsauffassung bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bestätigt. Vor zwei Wochen war bereits die Klage der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem OVG gescheitert. Die Organisation hatte die bergrechtliche Genehmigung aus
wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht für rechtswidrig gehalten.
Umwelthilfe will auch in den Niederlanden klagen
Durch das Urteil hat die Genehmigung für das niederländische Energieunternehmen One-Dyas weiter Bestand. Sie wurde im Jahr 2024 erteilt und gilt für 18 Jahre auf deutschem Meeresboden. Das Erdgasfeld liegt auch auf niederländischem Gebiet. Die Gerichtsentscheidung zur deutschen
Genehmigung ist daher für das Unternehmen wichtig, um grenzüberschreitend
aus der Tiefe Gas zu fördern. Im März 2025 hatte One-Dyas mit den Bohrungen auf niederländischem Gebiet begonnen.
Wie das Unternehmen Anfang April dieses Jahres mitteilte, wird inzwischen von der
bestehenden Bohrplattform Gas aus einer zweiten Bohrung gefördert.
Bisher lag die jährliche Gasproduktion mit der ersten
Förderbohrung bei rund 700 Millionen Kubikmetern. Durch die zweite
Bohrung steige die Leistung nun auf etwa eine Milliarde Kubikmeter
Erdgas pro Jahr. Ende 2026 soll die Plattform im Regelbetrieb etwa zwei Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr produzieren. Das würde sieben Prozent des niederländischen und 2,5 Prozent des deutschen Gasbedarfs entsprechen.
Die Bundesregierung will die Förderung von Erdgas in der Nordsee zusammen mit den Niederlanden weiter vorantreiben.
Die Erdgasförderung in der Nordsee aus einem
grenzüberschreitenden Erdgasfeld auf niederländischem und deutschem
Staatsgebiet rund 20 Kilometer vor Borkum
ist seit Jahren umstritten. Umweltschützer und Inselbewohner fürchten, dass die Gasförderung Umweltfolgen für die Insel und das benachbarte Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer haben könnte. Die Umwelthilfe kündigte an, weiter gegen
die Erdgasförderung auf See vorzugehen. Sie wolle ihre Klagen gegen die
Gasbohrungen in den Niederlanden fortführen – denn auch dort laufen noch
Gerichtsverfahren.
Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht
hat das OVG in beiden Fällen nicht zugelassen. Dagegen kann aber binnen
eines Monats nach dem Urteil Beschwerde eingelegt werden.
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