Die Staatsanwaltschaft von Paris hat ein Ermittlungsverfahren gegen den US-amerikanischen Kurznachrichtendienst X von Tesla-Chef Elon Musk eingeleitet. Der Fall sei an mehrere Ermittlungsrichter abgegeben worden, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Diese sollen den Verdacht der Beihilfe bei der Verbreitung der Darstellungen prüfen. Zudem geht es um den Vorwurf, Algorithmen in dem sozialen Netzwerk seien verändert worden, um rechtsextremen Inhalten zu mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen.
Bei den Vorwürfen geht es unter anderem um den KI-Chatbot Grok, mit dessen Hilfe pornografische Bilder von realen Menschen erstellt werden können – auch kinderpornografische Darstellungen. X hat die Funktion nach eigenen Angaben mittlerweile eingeschränkt. Die polizeilichen Ermittlungen in Frankreich umfassen nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem Vorwürfe der Beihilfe zum Besitz kinderpornografischer Darstellungen, der Verletzung des Rechts am eigenen Bild, der Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und des Datendiebstahls.
Das nun eröffnete Verfahren richtet sich gegen die Firmen X.AI Holdings Corp., X Corp. und xAI sowie gegen Musk selbst und die ehemalige X-Chefin Linda Yaccarino. Sowohl Musk als auch Yaccarino waren für den 20. April zu einer freiwilligen Anhörung vorgeladen, zu der sie jedoch nicht erschienen. Ihre Anwesenheit oder Abwesenheit stelle kein Hindernis für die Fortsetzung der Ermittlungen dar, hatte die Staatsanwaltschaft im Anschluss mitgeteilt. Im Zuge des nun eingeleiteten Verfahrens sollen beide erneut vorgeladen werden. Sollten sie wieder nicht erscheinen, könnten die Richter einen Haftbefehl erlassen.
Musk bezeichnet Richter als »geistig zurückgeblieben«
Mitte März hatte der US-Milliardär französische Richter im Zusammenhang mit den Ermittlungen als »geistig zurückgeblieben« bezeichnet. Kurz zuvor waren Büros des Onlinedienstes in Paris durchsucht worden. X hatte nach den Durchsuchungen entgegnet, die Vorwürfe seien »unbegründet«. Das Unternehmen bestreite »jegliches Fehlverhalten«. Die Durchsuchung gefährde die Redefreiheit, und X wolle die eigenen Grundrechte sowie die der Nutzer verteidigen.
Wie die Pariser Staatsanwaltschaft nach der Durchsuchung von Räumlichkeiten von X im Februar mitgeteilt hatte, hätten die Ermittlungen das Ziel, einen Betrieb der Plattform X in Frankreich im Einklang mit den französischen Gesetzen zu gewährleisten. Die Vorladung von Musk und Yaccarino hätte den beiden die Möglichkeit geben sollen, ihren Standpunkt und gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften darzulegen.
Musk bezeichnet das französische Verfahren als politisch motiviert
Das Verfahren belastet die Beziehungen zwischen den USA und Europa im Hinblick auf die Regulierung großer Technologiekonzerne. Musk hatte die Vorwürfe im Juli zurückgewiesen. Er bezeichnete das Vorgehen der französischen Justiz damals als politisch motivierte strafrechtliche Untersuchung.
Musk ist für rechte politische Ansichten bekannt. Er behauptet schon länger, dass in Europa die Redefreiheit in Bezug auf solche Meinungen eingeschränkt würde. Außer in Frankreich laufen auch auf EU-Ebene mehrere Untersuchungen und Verfahren gegen Musks Plattform.
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