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Kriminalität : BKA warnt vor zu wenig Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern

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Eine Ausnahme zur Chatkontrolle im Kampf gegen Kindesmissbrauch endet am 3. April. Das BKA befürchtet gravierende Auswirkungen auf die Strafverfolgung im Internet.

Der Schutz von Minderjährigen vor sexuellem Missbrauch wird nach Einschätzung des Bundeskriminalamts (BKA) ab April nicht mehr im gleichen Umfang möglich sein wie in den vergangenen Jahren. Grund dafür ist eine Übergangsregelung der CSA-Verordnung (Child Sexual Abuse Regulation) der Europäischen Union zur Chatkontrolle, die am 3. April 2026 ausläuft.

“Sollte die bestehende Ausnahmeregelung bei der CSA-Verordnung in ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht verlängert werden, wird dies gravierende negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung kinder- und jugendpornografischer Inhalte im Internet sowie den Kinder- und Jugendschutz haben”, sagte BKA-Präsident Holger Münch der Nachrichtenagentur dpa.

Die befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubt es bislang Messengerdiensten und Plattformen, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu melden. Bei dieser sogenannten Chatkontrolle geht es vor allem um Bilder und Videos.

Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich bislang auf keinen Kompromiss für eine Verlängerung einigen. BKA-Präsident Münch erwartet nun einen drastischen Rückgang von Hinweisen an die Strafverfolgungsbehörden.

Langfristige Lösung in Arbeit

Eigentlich will die EU eine langfristige Lösung für gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet finden. Um Zeit dafür zu schaffen, sollte die Ausnahmeregelung nach dem Willen der Kommission zunächst verlängert werden.

Die EU-Länder suchen bereits seit Jahren eine gemeinsame Position. 2022 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die Kontrollen verpflichtend zu machen. Demnach sollten Chats automatisiert gescannt werden, um Nachrichten mit Darstellungen von Kindesmissbrauch zu finden und bei Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dies scheiterte auch am Widerstand der deutschen Bundesregierung. Die EU-Staaten setzten stattdessen auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen.

Cybergrooming weist womöglich auf bevorstehenden Missbrauch hin

Das Europäische Parlament hatte sich zuletzt für Kontrollen ausgesprochen, die auf verdächtige Nutzer und bekannte Inhalte beschränkt sein soll. Aus Sicht von Münch ist der Vorschlag unbrauchbar. Er sagte der dpa: “Insbesondere unbekannte Bild- und Videodateien sowie Cybergrooming-Aktivitäten weisen auf einen andauernden oder bevorstehenden Missbrauch Minderjähriger hin und sind daher für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie für polizeiliche Ermittlungen besonders wichtig.” Um langfristige negative Folgen zu verhindern, sollten nach seinen Worten alle Anstrengungen unternommen werden, die Übergangsregelung in der aktuellen Form zu verlängern.

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