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Künstliche Intelligenz: Verlagshäuser reichen Urherberrechtsklage gegen Meta ein

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Mehrere große Verlagshäuser klagen gegen Meta und Unternehmenschef Zuckerberg. Grund ist die angebliche Benutzung von urheberrechtlich geschützten Werken zum KI-Training.

Mehrere große Verlagshäuser haben den Technologiekonzern Meta und dessen Chef Mark Zuckerberg wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Sie werfen Meta vor, zum Training des KI-Sprachmodells Llama illegal Millionen urheberrechtlich geschützte Werke genutzt zu haben. Meta habe die Werke dafür ohne Genehmigung vervielfältigt und verbreitet, ohne den Autorinnen und Autoren oder Verlagen eine Entschädigung zu zahlen, heißt es in der Sammelklage. Dies sei sowohl dem Unternehmen als auch Zuckerberg bewusst gewesen.

Das Unternehmen kündigte an, sich »entschlossen gegen diese Klage zu wehren«. Gerichte hätten festgestellt, dass das Training von KI mit
urheberrechtlich geschütztem Material unter die US-Rechtsdoktrin Fair
Use fallen könne, also als zulässige Verwendung gelten könne.

Zu den Verlagshäusern, die sich der Sammelklage vor einem US-Bundesgericht in Manhattan angeschlossen haben, zählt unter anderem der Wissenschaftsverlag Elsevier oder Macmillan Publishers, bei dem der ehemalige US-Präsident Joe Biden ein Buch veröffentlichte.

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