Strafprozess: Tochter eingesperrt – verurteilte Mutter legt Revision ein

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Im Fall eines mehr als sieben Jahre lang eingesperrten Mädchens in Attendorn im Sauerland legt die verurteilte Mutter Revision beim Bundesgerichtshof ein. Das sagte ihr Verteidiger Peter Endemann am Tag nach der Urteilsverkündung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. 

Das Landgericht Siegen hatte die 49-Jährige am Montag zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihre Tochter schon seit dem frühen Kleinkindalter im Haus der Großeltern versteckte und vollständig von der Außenwelt isolierte. Mehrere Medien berichteten über die geplante Revision. 

Verteidigung strebt Bewährungsstrafe an

Das Gericht verurteilte die Mutter unter anderem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und Verletzung von Erziehungspflichten. Verteidiger Endemann sagte, er halte eine Bewährungsstrafe für seine Mandantin für angemessen – auch, damit sie sich leichter einer Therapie unterziehen könne. 

Ihre Tochter wurde im September 2022 als damals Achtjährige befreit – mit schweren psychischen, körperlichen und sozial-emotionalen Störungen. 

Die Großmutter (80) des Kindes wurde als Mittäterin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Großvater (84) erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten als «Gehilfe».

© dpa-infocom, dpa:260506-930-43378/1

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