Das Europäische Parlament will eine einheitliche in der gesamten Union geltende strafrechtliche Definition von Vergewaltigung. Sexuelle Handlungen ohne klares Einverständnis des Gegenübers sollen nach dem Willen der Mehrheit der EU-Abgeordneten unter den Straftatbestand der Vergewaltigung fallen. 447 Parlamentarierinnen und Parlamentarier stimmten für eine entsprechende Resolution, 160 dagegen, 43 enthielten sich. Die Resolution ist nicht rechtsverbindlich.
Das Parlament forderte in dem Text von EU-Ländern, die noch auf eine gewalt- oder zwangsbasierte Vergewaltigungsdefinition setzen, ihre nationalen Gesetze an internationale Standards anzupassen.
Im deutschen Sexualstrafrecht gilt ein sogenannter »Nein heißt Nein«-Ansatz. Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person steht unter Strafe. In anderen EU-Ländern ist die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen notwendig. Dies wird als »Nur Ja heißt Ja«-Ansatz bezeichnet. Auch das EU-Parlament will laut Schweigen, fehlenden Widerstand oder das Ausbleiben eines »Nein« nicht dafür ausreichen lassen, dass eine Einwilligung angenommen wird.
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