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THC-Wert: Cannabisunfälle sollen in amtliche Statistik einfließen

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Schwere Unfälle unter Cannabiseinfluss sollen künftig erfasst werden. So will das Verkehrsministerium Folgen der Legalisierung besser bewerten.

Schwerere Verkehrsunfälle unter Einfluss von Cannabis sollen künftig in der amtlichen Unfallstatistik erfasst werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums kommt an diesem Freitag in den Bundesrat.

Die neue Erfassung soll zeigen, wie sich die seit 2024 geltende Teillegalisierung von Cannabis auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Geplant ist, künftig auch den »Grad der Cannabiseinwirkung« zu dokumentieren, ähnlich wie es bereits bei Alkohol der Fall ist.

THC-Werte sollen erfasst werden

Konkret geht es um Werte des berauschenden Cannabis-Wirkstoffs THC, die die Polizei bei Unfallaufnahmen ermittelt. In der Straßenverkehrsunfallstatistik sollen diese Daten künftig zusätzlich aufgenommen werden. Erfasst werden sollen Unfälle, bei denen mindestens ein Mensch getötet oder verletzt wurde, sowie schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden.

Die Statistik enthält bereits Daten zu Alter und Geschlecht der Unfallbeteiligten, zum genutzten Verkehrsmittel und dazu, wie lange Beteiligte ihren Führerschein besitzen. Mit der zusätzlichen Erfassung von Cannabiswerten will das Ministerium die Datengrundlage für Unfallforschung, Prävention und Aufklärung verbessern. Untersucht werden könnten etwa Verursacher von Cannabisunfällen sowie das Verhalten junger Fahrerinnen und Fahrer und von Fahranfängern.

Grenzwert gilt auch bei Cannabis

Für Cannabis am Steuer gilt seit August 2024 ein gesetzlicher Grenzwert. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Kommt Alkohol hinzu, drohen in der Regel 1.000 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.

Für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren sowie in der zweijährigen Führerschein-Probezeit gilt ein Cannabisverbot am Steuer. Für sie greift der Grenzwert von 3,5 Nanogramm nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Bußgeld.

Die von der früheren Ampelkoalition umgesetzte Legalisierung erlaubt seit dem 1. April 2024 Erwachsenen den Konsum und Anbau von Cannabis unter zahlreichen Beschränkungen.

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