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Unkrautvernichtungsmittel: Oberster Gerichtshof der USA uneins über Glyphosat-Klagen gegen Bayer

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Der Bayer-Konzern will mit einem Grundsatzurteil über das Pflanzengift Roundup Tausende Klagen in den USA abwenden. Der Supreme Court zeigt zunächst keine klare Tendenz.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich in einer Anhörung
zum milliardenschweren Rechtsstreit um das Pflanzengift Glyphosat gespalten
gezeigt. Die Richter befassten sich mit dem Versuch des Herstellers Bayer,
Tausende Klagen abzuwenden, in denen dem Konzern unzureichende Warnhinweise vor
Krebsrisiken vorgeworfen werden.

Kernfrage in dem Verfahren ist, ob bundesrechtliche Vorgaben
zu Warnhinweisen bei Unkrautvernichtungsmitteln Vorrang ‌vor ⁠Vorschriften der Bundesstaaten
haben. Bayer argumentiert, Kläger könnten dem Konzern keine Verletzung
einzelstaatlicher Warnpflichten vorwerfen, weil die US-Umweltbehörde EPA kein
Krebsrisiko sehe und keinen entsprechenden Warnhinweis auf dem Etikett
verlange.

Aus den Fragen der neun Richter in der Anhörung ergab sich
allerdings ein gemischtes Bild. So äußerte sich Richter Brett Kavanaugh dahingehend,
dass es möglicherweise einer Uniformität bei solchen Warnhinweisen bedürfe. Der
Vorsitzende Richter, John Roberts, stellte hingegen die Frage, ob es
Bundesstaaten nicht erlaubt sein sollte, auf neue Risiken hinzuweisen. Roberts
gab zu bedenken, dass Bundesstaaten eine Möglichkeit haben müssten, auf neue
Gefahrenhinweise zu reagieren, während die Bundesbehörden den Sachverhalt noch
prüften.

Bayer gibt sich nach Anhörung optimistisch

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump stellte sich in
dem Verfahren auf die Seite von Bayer. »Wenn 50 verschiedene Bundesstaaten
einfach vorpreschen – Iowa sagt, vielleicht verursacht das Krebs, Kalifornien
sagt, es verursacht definitiv Krebs, ein anderer Bundesstaat sagt, das
verursacht überhaupt keinen Krebs, also schreiben Sie das auch auf Ihr Etikett –,
dann ⁠untergräbt das die Einheitlichkeit der Kennzeichnung völlig«, sagte die
Anwältin des Justizministeriums, Sarah Harris.

Bayer wiederholte in einer Stellungnahme zur Anhörung seine
Argumente. Unternehmen sollten nicht auf Basis des Rechts einzelner
Bundesstaaten dafür verurteilt werden können, dass sie sich an Bundesrecht
hielten. Alles andere würde zu einem Flickenteppich an Warnhinweisen führen. »Wir
begrüßen, dass der US Supreme Court die Frage der Einheitlichkeit der
Regulierung und des Vorrangs von Bundesrecht sorgfältig prüft«, heißt es in der
Stellungnahme des Konzerns.

Klagen gegen Bayer auch mit Grundsatzurteil nicht automatisch beendet

Konkret verhandeln die Richter über die Berufung Bayers
gegen ein Urteil aus dem Bundesstaat Missouri, in dem einem Kläger ⁠1,25
Millionen US-Dollar zugesprochen wurden. Der Mann macht geltend, nach jahrelangem
Kontakt mit Roundup an Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt zu sein. 

Roundup ist in den
USA der Markenname des Unkrautvernichters mit dem Wirkstoff Glyphosat. Erst kürzlich schloss Bayer in dem Streit einen teuren Sammelvergleich. Der Chemiekonzern sieht sich in den USA darüber hinaus noch mit Ansprüchen von rund 65.000 Klägern vor Bundes-
und Landesgerichten konfrontiert.

Ein Urteil des Supreme Court zugunsten ⁠von Bayer könnte einen zentralen
Pfeiler vieler Klagen beseitigen: den Vorwurf, der Konzern habe nach
einzelstaatlichem Recht nicht ausreichend vor einem Krebsrisiko ‌gewarnt. Damit
wäre die Klagewelle ‌aber nicht automatisch beendet. Viele Kläger machen
zusätzlich Fahrlässigkeit, irreführende Vermarktung oder Produktmängel geltend.
Bayer könnte jedoch versuchen, auch diese Ansprüche mit Verweis auf ein
günstiges Supreme-Court-Urteil abzuwehren.

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