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Erbschaftsteuer: 67.000 Euro von der Tante? Volle Steuer. Milliardenkonzern? Oft keine

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Das Bundesverfassungsgericht prüft die Erbschaftssteuer. Mal wieder. Unsere Autorin ist als Sachverständige dabei. So könnte die unfaire Steuer besser werden.

Julia Jirmann ist Geschäftsführerin des Netzwerks Steuergerechtigkeit. Sie nimmt als Sachverständige an der mündlichen Verhandlung am 13. Oktober in Karlsruhe teil.

Der Mann, der die Erbschaftsteuer in ihrer bestehenden Form ins Wanken bringt, ist alles andere als superreich. Seine Tante hinterließ ihm unter anderem ein Wertpapierdepot im Wert von 67.000 Euro. Das Finanzamt verlangte dafür die volle Erbschaftsteuer. Als Neffe der Verstorbenen blieb ihm ein kleiner Freibetrag von 20.000 Euro, den Rest musste er versteuern. Bei einem Erbe in dieser Höhe gehen rund zehn Prozent an den Fiskus.

Automatische Zusammenfassung
Diese Fragen wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz auf Basis des Artikeltextes erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen.

Diese Fragen beantwortet der Artikel:

  • Warum muss ein normaler Erbe oft mehr zahlen als Milliardenerben?
  • Ist die steuerliche Verschonung großer Unternehmensvermögen verfassungsgemäß?

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